Abrechnung Klageentwurf ohne Einreichung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JO85
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#1

27.01.2014, 11:23

Hallo ;) folgender SV: wir haben einen Klageentwurf (umfangreich) erstellt auf Bitten der Mdt. Es sollte dann doch keine Klage mehr eingereicht werden. Kann ich da jetzt noch was außer der Geschäftsgebühr abrechnen oder müsste ich die jetzt nochmal höher setzen? Ein einfaches SChreiben mit 0,3 Gebühr ist es ja auch nicht (mehr), da die Klage schon umfangreicher war...Jemand eine Idee/Praxistipp wie es gemacht wird?
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Kasimir1603
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#2

27.01.2014, 11:49

schau mal in Nr. 3101 VV RVG
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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JO85
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#3

27.01.2014, 13:52

ich danke recht herzlich ;) manchmal steht man irgendwie neben sich...jetzt wo ich es wieder gelesen habe ist es klar...super!!!
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