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Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 22.01.2014, 08:09
von Jacare
Die Gebühren für Beratungshilfe haben sich ja auch seit dem 1.8. erhöht. Wenn wir jetzt nur mit der Gegenseite korrespondiert haben und nicht wirklich was dabei rausgekommen ist (Vergleich oder Vertrag oder sonst was) und das Mandat trotzdem beendet ist, kann ich dann 85,-- nach Nr. 2503 verlangen?

Vielen Dank

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 22.01.2014, 08:18
von suzette
aber ja doch.

2501 Beratungsgebühr 35,00 €
2503 Geschäftsgebühr 85,00 €
2508 Einigungs- und Erledigungsgebühr 150,00 €

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 22.01.2014, 08:18
von Jacare
danke. mich hat nur die 2502 verwirrt

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 13:37
von Jus2017
Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 13:39
von Juty
Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?

ich bin derselben Meinung!

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 13:41
von Adora Belle
Nein, kein 35 EUR. Das ist wie im RVG ansonsten auch. Entweder nur Beratung, dann Beratungsgebühr; oder Vertretung einschließlich Beratung, dann Vertretungsgebühr.

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 13:42
von Liesel
Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
Gibt es einen besonderen Grund, dass du hier Beiträge hervorholst, die alle schon über 3 Jahre alt sind? :roll:

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 14:41
von Coco Lores
Vielleicht möchte man möglichst schnell an die erforderliche Beitragszahl zur Freischaltung bestimmter Downloads in diesem Forum kommen?

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 14:45
von icerose
Liesel hat geschrieben:
Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
Gibt es einen besonderen Grund, dass du hier Beiträge hervorholst, die alle schon über 3 Jahre alt sind? :roll:
vielleicht zur Aufklärung für Ratsuchende. Die eigentliche Frage ist nämlich teilweise falsch beantwortet. Die Einigungsgebühr seh ich da auch nicht. :pfeif

Re: Beratungshilfe abrechnen??

Verfasst: 28.06.2017, 15:03
von Adora Belle
Ich denke, dass die Antwort #2 nur die damals neuen erhöhten Gebühren auflistet, und nicht die Frage nach dem konkreten Anfall beantwortet.

Wie auch immer, es ist sicher nicht zielführend, solche ollen Kamellen hochzuholen.