Beratungshilfe abrechnen??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

22.01.2014, 08:09

Die Gebühren für Beratungshilfe haben sich ja auch seit dem 1.8. erhöht. Wenn wir jetzt nur mit der Gegenseite korrespondiert haben und nicht wirklich was dabei rausgekommen ist (Vergleich oder Vertrag oder sonst was) und das Mandat trotzdem beendet ist, kann ich dann 85,-- nach Nr. 2503 verlangen?

Vielen Dank
suzette
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#2

22.01.2014, 08:18

aber ja doch.

2501 Beratungsgebühr 35,00 €
2503 Geschäftsgebühr 85,00 €
2508 Einigungs- und Erledigungsgebühr 150,00 €
Jacare
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#3

22.01.2014, 08:18

danke. mich hat nur die 2502 verwirrt
Jus2017
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#4

28.06.2017, 13:37

Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
Juty
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#5

28.06.2017, 13:39

Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?

ich bin derselben Meinung!
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#6

28.06.2017, 13:41

Nein, kein 35 EUR. Das ist wie im RVG ansonsten auch. Entweder nur Beratung, dann Beratungsgebühr; oder Vertretung einschließlich Beratung, dann Vertretungsgebühr.
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Liesel
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#7

28.06.2017, 13:42

Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
Gibt es einen besonderen Grund, dass du hier Beiträge hervorholst, die alle schon über 3 Jahre alt sind? :roll:
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#8

28.06.2017, 14:41

Vielleicht möchte man möglichst schnell an die erforderliche Beitragszahl zur Freischaltung bestimmter Downloads in diesem Forum kommen?
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#9

28.06.2017, 14:45

Liesel hat geschrieben:
Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
Gibt es einen besonderen Grund, dass du hier Beiträge hervorholst, die alle schon über 3 Jahre alt sind? :roll:
vielleicht zur Aufklärung für Ratsuchende. Die eigentliche Frage ist nämlich teilweise falsch beantwortet. Die Einigungsgebühr seh ich da auch nicht. :pfeif
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#10

28.06.2017, 15:03

Ich denke, dass die Antwort #2 nur die damals neuen erhöhten Gebühren auflistet, und nicht die Frage nach dem konkreten Anfall beantwortet.

Wie auch immer, es ist sicher nicht zielführend, solche ollen Kamellen hochzuholen.
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