Nr. 1010 VV RVG auch im Selbständiges Beweisverfahren?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 201
- Registriert: 17.07.2013, 14:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Bayern
Hallo,
ich würde sagen ja.
Im Skript steht, dass die Zusatzgebühr nur in Verfahren entstehen, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV RVG richten. Und da fällt das selbstständige Beweisverfahren ja drunter...
VG
ich würde sagen ja.
Im Skript steht, dass die Zusatzgebühr nur in Verfahren entstehen, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV RVG richten. Und da fällt das selbstständige Beweisverfahren ja drunter...
VG