Widerklage nach 01.08.2013
Verfasst: 16.12.2013, 12:23
Ich bin mir da etwas unsicher:
Es wurde vor dem 01.08.2013 Klage erhoben (Wert 12.000 €). Nach Korrespondenz Terminbestimmung auf November 2013. Mit Schriftsatz von 1 Tag vor Termin wird Widerklage (47.500 €) erhoben, der Schriftsatz als zugestellt im Termin übergeben. Verhandlung streitig. Verkündungstermin im Dezmeber 2013, worin Klage durchgeht und Widerklage zurück gewiesen wird. Beklagter/Widerkläger ist kostenlastig.
Bis zum 31.07.2013 wären die Streitwerte zusammengerechnet worden (anderer Gegenstand in Kklage und Widerklage) Wie ist das nach dem 01.08.2013?
Wird die Verfahrensgebühr für den RA gerennt berechnet, wegen des Zeitpunkt der Entstehung?
1,3 für Wert 12.000,00 (nach altem RVG)
1,3 für Wert 47.500,00 (nach neuem RVG)
und die Terminsgebühr?
1,2 Termin für Wert 59.500 nach alt oder neu RVG oder auch getrennt?
Kann mir da jemand helfen?
Es wurde vor dem 01.08.2013 Klage erhoben (Wert 12.000 €). Nach Korrespondenz Terminbestimmung auf November 2013. Mit Schriftsatz von 1 Tag vor Termin wird Widerklage (47.500 €) erhoben, der Schriftsatz als zugestellt im Termin übergeben. Verhandlung streitig. Verkündungstermin im Dezmeber 2013, worin Klage durchgeht und Widerklage zurück gewiesen wird. Beklagter/Widerkläger ist kostenlastig.
Bis zum 31.07.2013 wären die Streitwerte zusammengerechnet worden (anderer Gegenstand in Kklage und Widerklage) Wie ist das nach dem 01.08.2013?
Wird die Verfahrensgebühr für den RA gerennt berechnet, wegen des Zeitpunkt der Entstehung?
1,3 für Wert 12.000,00 (nach altem RVG)
1,3 für Wert 47.500,00 (nach neuem RVG)
und die Terminsgebühr?
1,2 Termin für Wert 59.500 nach alt oder neu RVG oder auch getrennt?
Kann mir da jemand helfen?