Gebühren f. Wahrnehmung Sicherstellungstermin?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

11.12.2013, 13:01

Wir haben für einen Mandanten an einem TErmin zur Sicherstellung von Gegenständen (Strafsache) teilgenommen. Kriegen ich dafür Gebühren und wenn ja was für welche?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

11.12.2013, 13:23

Seid Ihr ansonsten in der Sache mandatiert?
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

11.12.2013, 14:14

Ja wir übernehmen die komplette Vertretung des Mdt. Die Beschlagnahme erfolgte in einem Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

11.12.2013, 15:07

Und wie kommt es zu so einem "Termin"? Ist das angekündigt worden? Fänd ich seltsam im Ermittlungsverfahren.

Terminsgebühr 4102 wird es wohl nicht geben, wenn das nicht vom Gericht anberaumt ist. Bleibt nur eine Erhöhung der VG. Daneben möglicherweise noch Reisekosten.
Antworten