Abrechnung mit Vergleichsmehrwert
Verfasst: 04.12.2013, 11:18
Hallöchen,
ich bitte Euch um kurze Durchsicht und um Rückmeldung! Ich muss gestehen, dass ich mir unsicher bin wenn ich mit Vergleichsmehrwert abrechne und ein wenig meine Schwierigkeiten damit habe…
Es geht hier um eine Arbeitsgerichtssache; heute kam die Verfügung zur Streitwertfestsetzung
Als Streitwert ist angegeben:
a) Streitwert für die Gerichtsgebühren: EUR 4800,00
b) Vergleichsmehrwert: EUR 1.182,00
Ich habe so abgerechnet:
Im Voraus schon einmal vielen Dank!
Gegenstandswert: 4.800,00 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 393,90 €
Gegenstandswert: 1.182,00 €
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 RVG, Nr. 3101
Nrn. 1, 3100 VV RVG 0,8 66,30 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 5.982,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 5.982,00 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 424,80 €
Gegenstandswert: 4.800,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV
RVG 1,0 303,00 €
Gegenstandswert: 1.182,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5 172,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 5.982,00 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.380,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 262,30 €
Gesamtbetrag 1.642,80 €
ich bitte Euch um kurze Durchsicht und um Rückmeldung! Ich muss gestehen, dass ich mir unsicher bin wenn ich mit Vergleichsmehrwert abrechne und ein wenig meine Schwierigkeiten damit habe…
Es geht hier um eine Arbeitsgerichtssache; heute kam die Verfügung zur Streitwertfestsetzung
Als Streitwert ist angegeben:
a) Streitwert für die Gerichtsgebühren: EUR 4800,00
b) Vergleichsmehrwert: EUR 1.182,00
Ich habe so abgerechnet:
Im Voraus schon einmal vielen Dank!
Gegenstandswert: 4.800,00 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 393,90 €
Gegenstandswert: 1.182,00 €
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 RVG, Nr. 3101
Nrn. 1, 3100 VV RVG 0,8 66,30 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 5.982,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 5.982,00 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 424,80 €
Gegenstandswert: 4.800,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV
RVG 1,0 303,00 €
Gegenstandswert: 1.182,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5 172,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 5.982,00 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.380,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 262,30 €
Gesamtbetrag 1.642,80 €