Altes Recht-Neues Recht?
Verfasst: 03.12.2013, 13:08
Hallo zusammen,
folgende Problematik:
Es erfolgte ein Vollstreckungsbescheid gegen unseren Mandanten. Wir haben am 03.07.2013 Einspruch dagegen eingelegt. Am 01.08.2013 erhielten wir eine Terminsmitteilung, welcher im September terminiert war. Dieser wurde von einem Terminsvertreter der Gegenseite (Klägerseite) wahrgenommen. Anschließend wurde durch Urteil der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten und unser Mandant zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Nun haben wir die Kostenfestsetzungsanträge der Gegenseite (0,3 Verfahrensgebühr) + des Terminsvertreters (0,65 Verfahrensg. und 1,2 Terminsgebühr) erhalten, welche nach dem neuen Recht abgerechnet worden sind.
Nun meine Frage: Ist das so richtig? Muss das nicht nach dem alten Recht abgerechnet werden?
Vielen Dank
LG Tash
folgende Problematik:
Es erfolgte ein Vollstreckungsbescheid gegen unseren Mandanten. Wir haben am 03.07.2013 Einspruch dagegen eingelegt. Am 01.08.2013 erhielten wir eine Terminsmitteilung, welcher im September terminiert war. Dieser wurde von einem Terminsvertreter der Gegenseite (Klägerseite) wahrgenommen. Anschließend wurde durch Urteil der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten und unser Mandant zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Nun haben wir die Kostenfestsetzungsanträge der Gegenseite (0,3 Verfahrensgebühr) + des Terminsvertreters (0,65 Verfahrensg. und 1,2 Terminsgebühr) erhalten, welche nach dem neuen Recht abgerechnet worden sind.
Nun meine Frage: Ist das so richtig? Muss das nicht nach dem alten Recht abgerechnet werden?
Vielen Dank
LG Tash