Altes Recht-Neues Recht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tash
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#1

03.12.2013, 13:08

Hallo zusammen,

folgende Problematik:

Es erfolgte ein Vollstreckungsbescheid gegen unseren Mandanten. Wir haben am 03.07.2013 Einspruch dagegen eingelegt. Am 01.08.2013 erhielten wir eine Terminsmitteilung, welcher im September terminiert war. Dieser wurde von einem Terminsvertreter der Gegenseite (Klägerseite) wahrgenommen. Anschließend wurde durch Urteil der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten und unser Mandant zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Nun haben wir die Kostenfestsetzungsanträge der Gegenseite (0,3 Verfahrensgebühr) + des Terminsvertreters (0,65 Verfahrensg. und 1,2 Terminsgebühr) erhalten, welche nach dem neuen Recht abgerechnet worden sind.
Nun meine Frage: Ist das so richtig? Muss das nicht nach dem alten Recht abgerechnet werden?

Vielen Dank

LG Tash
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Anahid
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#2

03.12.2013, 13:25

Die Kosten des HBV dürften nach altem Recht, die des UBV nach neuem Recht abzurechnen sein, da dieser erst nach dem 01.08. mit der Terminsvertretung beauftragt worden sein kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tash
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#3

03.12.2013, 13:41

Danke anahid.

Ich hätte da noch eine Frage. Was wir gerade aufgefallen ist: Die Gegenseite quasi die Hauptbevollmächtigten haben nur eine 0,3 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht. Sind die nicht berechtigt die volle 1,3 Verfahrensgebühr geltend zu machen?
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Liesel
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#4

03.12.2013, 13:44

Die 0,3 ergibt sich durch die Anrechnung der 3305, welche bereits im VB tituliert ist.
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Tash
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#5

03.12.2013, 13:46

Ah okay. :thx
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lucy1510
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#6

10.12.2013, 09:34

Ich häng mich hier mal dran. Die Mandantin hat gegen einen MB selbst Widerspruch eingelegt. Das war im Juli 2013. Als sie die Mitteilung über die Einleitung des streitigen Verfahrens erhalten hat, hat sie uns mit der Vertretung beauftragt. Das war nach dem 01.08. Wir haben dann den Rest übernommen. Ich kann jetzt nach neuem RVG abrechnen, richtig?
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#7

10.12.2013, 09:35

Richtig.
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lucy1510
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#8

10.12.2013, 13:21

:thx
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