Hallo!
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Dann haben wir den Anspruch begründet und der Gegner hat den Widerspruch zurückgenommen. Wie rechnen wir jetzt ab?
Danke für eure Hilfe!
Widerspruchsrücknahme nach Anspruchsbegründung
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Liebe Grüße
Sternchen29
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Ihr habt jetzt einen VB bekommen, richtig?
Dann würde ich abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
abzüglich 1,0 Verfahrensgebühr für MB Nr. 3305
Auslagen
Mwst
Die 1,0 Verfahrensgebühr für MB und die 0,5 Verfahrensgebühr für VB sind ja im VB festgesetzt worden.
Dann würde ich abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
abzüglich 1,0 Verfahrensgebühr für MB Nr. 3305
Auslagen
Mwst
Die 1,0 Verfahrensgebühr für MB und die 0,5 Verfahrensgebühr für VB sind ja im VB festgesetzt worden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Den VB müssen wir doch jetzt noch erst beantragen, oder?
Kann man da die Verfahrensgebühr denn mit festsetzen lassen? Oder wie rechnen wir überhaupt ab? Kostenfestsetzungsantrag oder einklagen?
Wir hatten so etwas irgendwie noch nie
Kann man da die Verfahrensgebühr denn mit festsetzen lassen? Oder wie rechnen wir überhaupt ab? Kostenfestsetzungsantrag oder einklagen?
Wir hatten so etwas irgendwie noch nie
Liebe Grüße
Sternchen29
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KGE für streitiges Verfahren schon erlassen?
Ansonsten wie #2.
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(UNHEILIG)
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KGE? Was heißt das?
Liebe Grüße
Sternchen29
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Ich dachte, dass der Gegner die Kosten zu tragen hat, wenn er den Widerspruch zurücknimmt?
Liebe Grüße
Sternchen29
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Beantragen, daß der Beklagte nach Rücknahme des Widerspruches die weiteren Verfahrenskosten zu tragen hat.
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Vielen Dank für die ganze Hilfe
Liebe Grüße
Sternchen29
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