Widerspruchsrücknahme nach Anspruchsbegründung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sternchen29
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#1

27.11.2013, 10:52

Hallo!

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Dann haben wir den Anspruch begründet und der Gegner hat den Widerspruch zurückgenommen. Wie rechnen wir jetzt ab?

Danke für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sternchen29
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AliceImWunderland
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#2

27.11.2013, 10:58

Ihr habt jetzt einen VB bekommen, richtig?
Dann würde ich abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
abzüglich 1,0 Verfahrensgebühr für MB Nr. 3305
Auslagen
Mwst

Die 1,0 Verfahrensgebühr für MB und die 0,5 Verfahrensgebühr für VB sind ja im VB festgesetzt worden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Sternchen29
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#3

27.11.2013, 11:01

Den VB müssen wir doch jetzt noch erst beantragen, oder?

Kann man da die Verfahrensgebühr denn mit festsetzen lassen? Oder wie rechnen wir überhaupt ab? Kostenfestsetzungsantrag oder einklagen?

Wir hatten so etwas irgendwie noch nie :(
Liebe Grüße
Sternchen29
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Liesel
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#4

27.11.2013, 11:09

KGE für streitiges Verfahren schon erlassen?

Ansonsten wie #2.
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#5

27.11.2013, 12:35

KGE? Was heißt das?
Liebe Grüße
Sternchen29
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#6

27.11.2013, 12:37

KGE = Kostengrundentscheidung
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sternchen29
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#7

27.11.2013, 12:46

Ich dachte, dass der Gegner die Kosten zu tragen hat, wenn er den Widerspruch zurücknimmt?
Liebe Grüße
Sternchen29
gkutes

#8

27.11.2013, 12:48

du brauchst aber die Kostengrundentscheidung, um Kosten geltend zu machen
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#9

27.11.2013, 12:55

Beantragen, daß der Beklagte nach Rücknahme des Widerspruches die weiteren Verfahrenskosten zu tragen hat.
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#10

27.11.2013, 12:59

Vielen Dank für die ganze Hilfe :knutsch
Liebe Grüße
Sternchen29
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