Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Oliverreinhardt2
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#31
31.08.2023, 09:24
Minibobby86 hat geschrieben: ↑31.08.2023, 09:18
Wie ist denn der Gegenstandswert wenn nichts bei rauskam?
Guten Morgen,
wie meinst du deine Frage?
Gegenstandswert ergibt sich aus
§ 51 FamGKG....
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Minibobby86
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#32
31.08.2023, 09:38
Die Ehefrau hat ein sehr hohes eigenes Einkommen und der Ehemann ein relativ geringes. Also muss er kein Unterhalt zahlen. Wie berechnet sich da der Gegenstandswert? Steh aufm Schlauch.
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Oliverreinhardt2
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#33
31.08.2023, 10:28
Und um welchen Unterhaltsanspruch geht es?
Kinder?
Nachehelich?
...
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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Minibobby86
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#34
31.08.2023, 10:29
Nachehelichen Unterhalt.
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Oliverreinhardt2
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#35
31.08.2023, 10:36
In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung.
Wenn ihr beauftragt werdet, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen, so bemessen sich die RVG-Gebühren dementsprechend, s.o., nach § 51 Absatz 1 FamGKG.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...