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Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 26.11.2013, 11:22
von AliceImWunderland
Ich habe folgendes Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen:

Unsere Kanzlei ist eine GbR (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte). Wir haben im Jahr 2008 eine nicht bezahlte Gebührenrechnung gegen unseren Mandanten im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht und vollstrecken seitdem lustig gegen ihn. Er hat schon zum 3. Mal die EV/VA abgegeben. Wir haben auch schon in der Vergangenheit 3 Pfübs beantragt und immer die Mehrwertsteuer auf unsere Gebühren angesetzt. Ist noch nie moniert worden (heißt ja trotzdem nicht, dass es richtig ist). Auch im Vollstreckungsbescheid haben wir angegeben, dass die Hauptforderung aus Rechtsanwaltsnonorar besteht, das Mahngericht hat auch dort die Mehrwertsteuer auf unsere Gebühren des Mahnverfahrens angesetzt. Bisher hat sich noch nie einer beschwert: weder das Mahngericht, noch die Gerichtsvollzieher, noch die Vollstreckungsgerichte bei den Pfübs. BISHER!

Letzte Woche habe ich wieder einen Pfüb beantragt. Die Rechtspflegerin schreibt: Die berechnete Mehrwertsteuer kann nicht berücksichtigt werden, da in eigenen Angelegenheiten keine Mehrwertsteuer entsteht. Bitte die Forderungsaufstellung in Bezug auf alle bisherigen ZV-Maßnahmen berichtigen etc.....

Oha! Ich habe mir natürlich sofort das RVG-Kommentag gegriffen. Dort steht auch drin, dass für Gebühren in eigenen Angelegenh :hm eiten keine Mwst anfällt. Aber wir sind eine GbR und wir machen die Gebühren im Namen der GbR geltend. Antragsteller ist nicht nur der RA, sondern auch die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Und in anderen Sachen haben wir das bisher immer so gemacht und noch nie hat es ein Rechtspfleger moniert. Wie gesagt, heißt ja nicht, dass es richtig ist, nur weil es IMMER so gemacht wurde. Aber können die anderen alle bisher so falsch gelegen haben? :hm

Re: Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 26.11.2013, 11:24
von Frau Cindy
Wenn die GbR zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann kann in eigenen Angelegenheiten keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Vielleicht wurde das bisher einfach übersehen. :ka

Re: Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 26.11.2013, 11:31
von AliceImWunderland
Diesen Gedanken hatte ich als erstes auch. Aber wir haben zig Akten, wo wir gegen Mandanten unsere Gebühren geltend machen "schnief" und die Mwst wurde seitens der Rechtspfleger noch nie moniert. Jetzt bin ich total unsicher, vielleicht hat die Rechtspflegerin, die das jetzt moniert hat, einfach nur keine Ahnung. Oder ich habe jetzt was Neues gelernt...

Re: Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 26.11.2013, 11:36
von Adora Belle
Die Gebühren als Hauptforderung werden ja auch mit USt beim Mandanten geltend gemacht. Nur die hierauf wiederum anfallende weitere Vergütung kann nur netto verlangt werden.

Re: Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 26.11.2013, 12:10
von Frau Cindy
Genauso meinte ich das. Sorry, falls das nicht so rübergekommen ist.

Re: Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 26.11.2013, 16:35
von Pepsi
:zustimm Adora
Die Hauptforderung so wie die Rechnung war. Nur die folgenden (ZV)Kosten nicht, die nur netto, sofern ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid.

Dann hast du Euch nicht richtig in der Akte angelegt (Haken bei Vorsteuerabzugsberechtigung), dann macht er das nämlich automatisch.

Re: Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Verfasst: 27.11.2013, 10:40
von AliceImWunderland
:thx