Mwst auf Gebühren in eigener Angelegenheit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

26.11.2013, 11:22

Ich habe folgendes Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen:

Unsere Kanzlei ist eine GbR (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte). Wir haben im Jahr 2008 eine nicht bezahlte Gebührenrechnung gegen unseren Mandanten im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht und vollstrecken seitdem lustig gegen ihn. Er hat schon zum 3. Mal die EV/VA abgegeben. Wir haben auch schon in der Vergangenheit 3 Pfübs beantragt und immer die Mehrwertsteuer auf unsere Gebühren angesetzt. Ist noch nie moniert worden (heißt ja trotzdem nicht, dass es richtig ist). Auch im Vollstreckungsbescheid haben wir angegeben, dass die Hauptforderung aus Rechtsanwaltsnonorar besteht, das Mahngericht hat auch dort die Mehrwertsteuer auf unsere Gebühren des Mahnverfahrens angesetzt. Bisher hat sich noch nie einer beschwert: weder das Mahngericht, noch die Gerichtsvollzieher, noch die Vollstreckungsgerichte bei den Pfübs. BISHER!

Letzte Woche habe ich wieder einen Pfüb beantragt. Die Rechtspflegerin schreibt: Die berechnete Mehrwertsteuer kann nicht berücksichtigt werden, da in eigenen Angelegenheiten keine Mehrwertsteuer entsteht. Bitte die Forderungsaufstellung in Bezug auf alle bisherigen ZV-Maßnahmen berichtigen etc.....

Oha! Ich habe mir natürlich sofort das RVG-Kommentag gegriffen. Dort steht auch drin, dass für Gebühren in eigenen Angelegenh :hm eiten keine Mwst anfällt. Aber wir sind eine GbR und wir machen die Gebühren im Namen der GbR geltend. Antragsteller ist nicht nur der RA, sondern auch die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Und in anderen Sachen haben wir das bisher immer so gemacht und noch nie hat es ein Rechtspfleger moniert. Wie gesagt, heißt ja nicht, dass es richtig ist, nur weil es IMMER so gemacht wurde. Aber können die anderen alle bisher so falsch gelegen haben? :hm
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#2

26.11.2013, 11:24

Wenn die GbR zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann kann in eigenen Angelegenheiten keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Vielleicht wurde das bisher einfach übersehen. :ka
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

26.11.2013, 11:31

Diesen Gedanken hatte ich als erstes auch. Aber wir haben zig Akten, wo wir gegen Mandanten unsere Gebühren geltend machen "schnief" und die Mwst wurde seitens der Rechtspfleger noch nie moniert. Jetzt bin ich total unsicher, vielleicht hat die Rechtspflegerin, die das jetzt moniert hat, einfach nur keine Ahnung. Oder ich habe jetzt was Neues gelernt...
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

26.11.2013, 11:36

Die Gebühren als Hauptforderung werden ja auch mit USt beim Mandanten geltend gemacht. Nur die hierauf wiederum anfallende weitere Vergütung kann nur netto verlangt werden.
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#5

26.11.2013, 12:10

Genauso meinte ich das. Sorry, falls das nicht so rübergekommen ist.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

26.11.2013, 16:35

:zustimm Adora
Die Hauptforderung so wie die Rechnung war. Nur die folgenden (ZV)Kosten nicht, die nur netto, sofern ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid.

Dann hast du Euch nicht richtig in der Akte angelegt (Haken bei Vorsteuerabzugsberechtigung), dann macht er das nämlich automatisch.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

27.11.2013, 10:40

:thx
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten