Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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weneste
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#1
15.11.2013, 09:12
Hallo ihr Lieben,
seh ich das richtig, dass der Gegenstandswert für das Verteilungsverfahren meine Forderung ist, begrenzt nach oben durch den zu verteilenden Erlös?
Und für das Einstellungsverfahren? (Nr. 3311 Nr. 6 VV RVG)
meine Forderung, nach oben begrenzt durch den zu verteilenden Erlös? oder der Wert des Objekts?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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weneste
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#2
06.12.2013, 08:48
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.