Klageeinreichung vor dem 01.08.13 / Bestellung RA später
Verfasst: 06.11.2013, 13:26
Hallo ihr lieben,
falls es dieses Thema schon einmal gibt und auch Antworten darauf, bitte ich dies zu entschuldigen. Habe nix dazu gefunden
Unsere Mandantin hat selbst das Mahnverfahren betrieben, die Anspruchsbegründung ans Gericht verfasst (alles vor dem 01.08.) und erst als Termin zur mündlichen Verhandlung bekannt wurde, hat sie uns im September beauftragt.
Wir haben den Termin wahrgenommen und es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
Ich haben einen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht geschickt - mit der Abrechnung nach neuem Recht.
Jetzt schreibt das Gericht "... Einreichung eines korrigierten Antrages unter Beachtung der Übergangsvorschriften. Die Klage war bereits vor dem Zeitpunkt rechtshängig, so dass die Gebührenberechnung nach altem Recht zu erfolgen hat."
Was ist denn nun richtig? Meines Erachtens neues Recht, oder?
falls es dieses Thema schon einmal gibt und auch Antworten darauf, bitte ich dies zu entschuldigen. Habe nix dazu gefunden
Unsere Mandantin hat selbst das Mahnverfahren betrieben, die Anspruchsbegründung ans Gericht verfasst (alles vor dem 01.08.) und erst als Termin zur mündlichen Verhandlung bekannt wurde, hat sie uns im September beauftragt.
Wir haben den Termin wahrgenommen und es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
Ich haben einen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht geschickt - mit der Abrechnung nach neuem Recht.
Jetzt schreibt das Gericht "... Einreichung eines korrigierten Antrages unter Beachtung der Übergangsvorschriften. Die Klage war bereits vor dem Zeitpunkt rechtshängig, so dass die Gebührenberechnung nach altem Recht zu erfolgen hat."
Was ist denn nun richtig? Meines Erachtens neues Recht, oder?