Klageeinreichung vor dem 01.08.13 / Bestellung RA später

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Nicy A.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 06.11.2009, 14:21
Wohnort: Roitzsch

#1

06.11.2013, 13:26

Hallo ihr lieben,

falls es dieses Thema schon einmal gibt und auch Antworten darauf, bitte ich dies zu entschuldigen. Habe nix dazu gefunden :?

Unsere Mandantin hat selbst das Mahnverfahren betrieben, die Anspruchsbegründung ans Gericht verfasst (alles vor dem 01.08.) und erst als Termin zur mündlichen Verhandlung bekannt wurde, hat sie uns im September beauftragt.

Wir haben den Termin wahrgenommen und es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.

Ich haben einen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht geschickt - mit der Abrechnung nach neuem Recht.

Jetzt schreibt das Gericht "... Einreichung eines korrigierten Antrages unter Beachtung der Übergangsvorschriften. Die Klage war bereits vor dem Zeitpunkt rechtshängig, so dass die Gebührenberechnung nach altem Recht zu erfolgen hat."

Was ist denn nun richtig? Meines Erachtens neues Recht, oder? :roll:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

06.11.2013, 13:28

Jep, der Auftrag zählt. Das Gericht kann aber nicht wissen, wann Euch der Auftrag erteilt wurde, wenn es ihm keiner sagt.
Nicy A.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 06.11.2009, 14:21
Wohnort: Roitzsch

#3

06.11.2013, 13:36

Danke schön. So dachte ich mir das auch :huepf

Meines Erachtens müsste das Gericht dies wissen. Wir hatten uns am 10.09.2013 schriftlich für die Klägerin bestellt und mitgeteilt, dass der Termin durch uns wahrgenommen wird. Ich kann dazu nur sagen: lesen. Auch das Gericht sollte Schriftsätze zur Kenntnis nehmen :D
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

06.11.2013, 14:01

Das sagt nichts darüber aus, wann Euch der Auftrag erteilt wurde.
Nicy A.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 06.11.2009, 14:21
Wohnort: Roitzsch

#5

06.11.2013, 15:10

Unter Beifügung der Vollmacht denke ich schon. Aus der ist ersichtlich, wann wir beauftragt worden sind.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

06.11.2013, 15:33

Das sagt aus, wann die Vollmacht unterschrieben wurde. 8) Auch wenn der Rechtspfleger regelmäßig was anderes daraus liest. Wenn das Datum der Vollmacht gleichzeitig der Tag der Beauftragung ist, dann würde ich das dem Gericht genau so mitteilen.
Antworten