bitte um Mithilfe, vllt stehe ich ja gerade einfach nur auf dem Schlauch:
Mdt ist Mieter von Gewerberäumen mit Festmiete. Sein MietV soll nun in einen StaffelmietV umgeändert werden, wobei sich die Miete über 5 Jahre ständig erhöht. Ich weiß leider nicht, ob der MietV nur für die 5 Jahre abgeschlossen wird oder darüber hinaus weiterlaufen soll (habe ich Mdt angefragt). Wie berechnet sich hier der Streitwert? Bitte mal Hilfe für beide Varianten
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich selbst schwanke bei auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen MietV zwischen §§ 3, 9 ZPO = 3 1/2 facher Jahresbetrag oder § 25 KostO = 3 facher Jahresbetrag (würde jeweils auch immer den Gesamtbetrag der Miete nehmen, nicht nur die Diff. der Erhöhung).
Wir sind noch außergerichtlich...d h da könnte wohl eher § 25 KostO einschlägig sein oder???
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)