Streitwert Erhöhung Staffelmiete Gewerberaum

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Toniontour
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#1

01.11.2013, 12:45

Hi,

bitte um Mithilfe, vllt stehe ich ja gerade einfach nur auf dem Schlauch:

Mdt ist Mieter von Gewerberäumen mit Festmiete. Sein MietV soll nun in einen StaffelmietV umgeändert werden, wobei sich die Miete über 5 Jahre ständig erhöht. Ich weiß leider nicht, ob der MietV nur für die 5 Jahre abgeschlossen wird oder darüber hinaus weiterlaufen soll (habe ich Mdt angefragt). Wie berechnet sich hier der Streitwert? Bitte mal Hilfe für beide Varianten ;-)

Ich selbst schwanke bei auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen MietV zwischen §§ 3, 9 ZPO = 3 1/2 facher Jahresbetrag oder § 25 KostO = 3 facher Jahresbetrag (würde jeweils auch immer den Gesamtbetrag der Miete nehmen, nicht nur die Diff. der Erhöhung).

Wir sind noch außergerichtlich...d h da könnte wohl eher § 25 KostO einschlägig sein oder???

:thx
Toniontour
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#2

01.11.2013, 16:28

Kann mir keiner helfen???? :roll:
Toniontour
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#3

04.11.2013, 14:32

Immernoch HILFE!
Mary
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#4

06.11.2013, 22:17

In die Kost0 bzw. GNotKG, sofern die Staffel nicht vertraglich festgehalten wurde und die Parteien darüber eine neue Vereinbarung - die für keine von beiden Parteien einklagbar wäre - abschließen.
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