Altes oder neues RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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kastime
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#1

31.10.2013, 15:45

Hallo zusammen,
MB und VB wurden i, Juli 2013 beantragt und erteilt. Im August sollte nun die ZV betrieben werden. Rechne ich die Vollstreckung nach dem alten RVG oder nach dem RVG ab 01.08.13 ab?

Kann mir jemand helfen?
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Morgenmuffel
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#2

31.10.2013, 15:57

MB nach altem; Vollstreckung nach neuem Recht :-)
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
kastime
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#3

31.10.2013, 16:04

Super! Vielen Dank für die schnelle Antwort! :D
bluebubbles
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#4

04.11.2013, 15:24

Hallo zusammen,

ich hoffe es ist ok wenn ich diesen Thread für meine Frage missbrauche ;-).

Es geht um die Abrechnung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Der Unfall war am 30.07.2013, unsere Beauftragung erfolgte am 09.08.2013. Neues oder altes Recht?

Die Versicherung hat nur die Kosten nach altem Recht ausgeglichen. Wenn das korrekt ist, warum?

Viele Grüße

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Pepples
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#5

04.11.2013, 15:30

Nein, das ist nicht korrekt. § 60 RVG, es kommt auf das Datum eurer Beauftragung an.
Vollmacht vorlegen, darauf hinweisen, dass erst nach dem 1.8. die Beauftragung erfolgte und Differenz anfordern. 8)
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bluebubbles
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#6

04.11.2013, 15:42

So hab ich's auch verstanden. Danke :-)
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