Kostenerstattung des Mandanten beim Ortstermin

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anibabe87
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#1

29.10.2013, 15:17

Hallo.

Ich hab mal im Forum gestöbert aber irgendwie nicht das auch die Frage unseres Mandanten passende Forum gefunden.

Wir vertreten unseren MAndanten in einer Verkehrsunfallsache.

Ein Gutachten, vom Gericht angeordnet, soll erstellt werden.

Eine Ortsbesichtigung wird anberaumt.

Unser Anwalt geht da nicht hin, da er es unnötig findet.

So nun möchte unser MAndant wissen, ob er irgendwie Fahrtkosten, Abwesenheit und Lohnausfall bekommen kann für die Zeit, die er beim Ortstermin ist.

Mein Gefühl sagt mir ja, dass das schon irgendwie geht aber ich weiß nicht wie oder wieviel. Kann mir jemand sagen, wie unser Mandant zu seiner Entschädigung kommt und wieviel er bekommen kann?
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Liesel
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#2

29.10.2013, 15:21

Die Erstattungsmöglichkeit besteht, wenn nach Abschluß des Verfahrens eine entsprechende KGE erfolgt.

Berechnet werden die Auslagen nach dem JVEG.
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#3

29.10.2013, 15:50

Also dann erst im Kostenfestsetzungsverfahren? Sonst geht das nicht?
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#4

29.10.2013, 16:11

Das sind Parteiauslagen, die im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind. Wer soll denn die Kosten erstatten, wenn nicht der Gegner (entsprechende KGE vorausgesetzt)?
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#5

29.10.2013, 16:28

Ok Vielen Dank :thx .

Ich werds so weiterleiten.
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