Kostenrechnung - Chef wills wissen!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mileena
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#1

28.10.2013, 17:22

Hi Leute,

mein Chef hat mir ne Rechnung vorgelegt mit der Erwartung, dass ich ihm nach meiner gelungenen Klausur über RA-Gebühren zeige, wies funktioniert.
Super... aber da hat er mich tatsächlich gekriegt. :?
Erst mal ist die Sache von 2012 und endlich sind wir mit der gegnerischen Versicherung zum Vergleich gekommen.
Am 07.06.2013 zahlte uns die Vers. 28.290 €. Damit war Mandant aber nicht zufrieden. Nach langem hin und her haben wir die Versicherung dazu gekriegt, noch weitere 30.000 € zu zahlen (allerdings haben wir mittlerweile Klageauftrag). Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich das abrechne.
Chef sagt folgendes:

1,8 Geschäftsgeb. Wert 58.290 € (RVG 2007)
1,2 Verf.-Geb. Wert 58.290 € (RVG 2013)
abzl. 0,75 gem. Vorb. 3 (4)
1,2 Terminsgebühr Wert 30.000 (RVG 2013)
1,5 Einigungsgebühr Wert 30.000 (RVG 2013)
Auslagen
Mwst.

Ich bin mir hinsichtlich der Einigungsgebühr nicht sicher - man hat sich doch am Ende noch um zusätzliche 30.000 € geeinigt. Müsste da nicht nach dem Wert 58.290 € abrechnen?
Außerdem habe ich gelesen, dass die Terminsgebühr u. Verfahrensgebühr nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsgebühr entstehen..
Und da die Klage noch nicht anhängig war - bzw. wir haben sie nicht mal gefertigt, müsste da nicht ne 0,8 Verf.-Gebühr entstehen?

Boa ich bin überfragt :cry:

Danke für eure Hilfe!
:katze2
Keksi85
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#2

28.10.2013, 17:30

Hi Mileena,
ich hoffe, ich kann helfen :D

Ich würde wie folgt abrechnen.

Also ich würde abrechnen wie folgt
1,8 Geschäftsgebühr aus 58. 290
0,8 Verfahrensgebühr 3101 Nr. 1 30.0000
abzüglich 0,75 GSG nach Vorbermerkung 30.000
1,2 TG 3104 30.000
1,5 EG aus 58290
Auslagen 2x
Mwst .

LG aus dem stürmischen Osten
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Mileena
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#3

28.10.2013, 17:39

Huhu Keksi,
danke für die schnelle Antwort.

Wie kommst du darauf, dass die 0,75 nach einem Wert von 30.000 abgerechnet wird? Weil es ist doch ne 0,75 aus der Geschäftsgebühr, die von der Verfahrensgebühr abgezogen wird. Ach und nimmt man die Verf.-Gebühr nicht auch nach dem höchsten Wert?

Danke!
:katze2
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Anahid
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#4

28.10.2013, 17:49

Die Abrechnung von Keksi ist korrekt. Du schreibst doch, dass Ihr außergerichtlich bereits 28.290 € bekommen habt und wegen 30.000 € Klageauftrag erteilt wurde. Selbstverständlich wird dann auch nur die GG nach dem Wert des beabsichtigten Klageverfahren angerechnet.

Die VG nimmt man immer nach dem höchsten Wert des Verfahrens. Da musst Du vorgerichtlich und gerichtlich trennen. Wenn nur 30.000 € klageweise geltend gemacht werden sollen, kann die VG nicht nach 58.290 € berechnet werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sonnenblume1
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#5

29.10.2013, 09:16

Hallo,

stimme Keksi zu. Ihr hattet nur Klageauftrag für die 30.000,00, also auch nur hieraus eine VG
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#6

29.10.2013, 09:31

Was wollte der Mandant denn eigentlich haben? Die Beträge, die jetzt als GW in der Rechnung stehen, sind ja die Beträge, auf die ihr euch geeinigt habt. Die haben in der Rechnung nix zu suchen :klugscheiss
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Mileena
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#7

29.10.2013, 09:43

Jetzt habe ich es verstanden.
Nur eine Sache noch!
Die Geschäftsgebühr wird ja noch nach RVG 2007 abgerechnet, die Verfahrensgebühr aber nach 2013 - muss die 0,75 Anrechnung nun nach 2007 oder 2013 erfolgen? Da ich ja den Wert aus dem Klageverfahren nehme.... man ist das kompliziert :-|

@mrsgoalkeeper
Es geht um Schadensersatz. Ansonsten weiß ich nicht ganz, was du meinst :oops:
:katze2
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#8

29.10.2013, 10:03

Gegenstandswert ist nicht der Betrag, auf den ihr Euch verglichen habt, sondern der Betrag, den der Mandant wollte.
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Mileena
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#9

29.10.2013, 10:13

Verstehe ich, aber was meinst du mit den Beträgen die in der Rechnung stehen und dort nichts zu suchen haben... man steh ich aufn Schlauch. Tut mir echt leid.
:katze2
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#10

29.10.2013, 10:27

Welche €-Beträge habt Ihr für Euren Mandanten geltend gemacht?
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