Geschäftsgebühr/Klageschrift, vorzeitiges Ende Anrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

24.10.2013, 10:05

Guten Morgen zusammen,

ich steht gerade auf dem Schlauch. Wir waren für unsere Mandanten, Eheleute, außergerichtlich tätig. Danach haben wir Klage im Entwurf gefertigt. Diese soll nun nicht mehr eingereicht werden.
Gebühren sind soweit klar:

2300 GG, Erhöhung für zweiten Auftraggeber
Auslagen, MwSt.

0,8 Verfahrensgebühr
Anrechnung
Auslagen MWst.


Beläuft sich die Anrechnung auf 0,75?
Danke
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Liesel
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#2

24.10.2013, 10:07

Jep.
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#3

24.10.2013, 10:30

Die Anrechnung ist 0,75, aber ich meine die 0,8 Verfahrensgebühr erhöht sich auch für den zweiten Auftraggeber
sansibar
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#4

24.10.2013, 10:44

Sehe ich auch so
Grüße - sansibar
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Randfichte72
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#5

24.10.2013, 12:33

alles klar, danke! genau 1,1 für den zweiten Auftraggeber und dann Anrechnung. Irgendwie hatte es sich verhakt und es kam mir spanisch vor. Danke!
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