soll ich noch 5,50 € von der Versicherung verlangen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

23.10.2013, 11:31

Die Akte ist bereits vollständig abgerechnet und bezahlt... das einzige was noch in der Akte drin steht sind 11 Kopien... Soll ich die Versicherung trotzdem bitten, die 5,50 hierfür zu überweisen oder ist das unverschämt? ^^°
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Anahid
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#2

23.10.2013, 11:33

11 Kopien aus einer Ermittlungsakte? Weil ansonsten zweifele ich mal die Abrechnungsfähigkeit an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jacare
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#3

23.10.2013, 11:39

ein gutachten
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#4

23.10.2013, 12:34

Das sagt gar nix aus. Sind die Kopien nach Nr. 7000 1 a) VV RVG abrechnungsfähig?
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