Gebühr bei Unterhaltsrückstand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Yuliane
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#1

23.10.2013, 09:06

Hallo,

folgende Rechnung haben wir erstellt, nachdem wir den Unterhaltsschulder schriftlich zur Zahlung des rückständigen Unterhalts (€ 2.925,00) und des laufenden Unterhalts (12 x € 225,00) aufgefordert hatten:

GW: (€ 2.925,00 + € 2.700,00 =) € 5.625,00
1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG
PTE
MwSt
gesamt: € 571,44

Jetzt wird von der Gegenseite moniert, dass bezüglich des rückständigen - titulierten - Unterhalts eine 0,3 Gebühr entstehen würde. Welche Gebühr genau anfallen würde, teilt die Gegenseite nicht mit.

Kann das möglich sein? Fällt ggfs. ZV-Gebühr an?

(Außerdem wird die Höhe des Gegenstandswertes moniert. Hier gehe ich jedoch davon aus, dass diese korrekt ist.)

Lieben Gruß

Juliane
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Pepples
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#2

23.10.2013, 09:14

Gibt es bereits einen vollstreckbaren Titel über den Unterhalt?
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Anahid
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#3

23.10.2013, 09:17

Wenn der Unterhalt tituliert ist, dann fällt selbstverständlich eine GG nach 3309 an für die Zahlungsaufforderung. Denn die ist gleichzusetzen mit einer Vollstreckungsandrohung. Das betrifft dann aber nicht nur den rückständigen Unterhalt, sondern auch den laufenden, wenn Zahlung nur in Höhe des titulierten Betrages gefordert wird. Ich gehe ja nicht davon aus, dass der Titel sich nur auf einen bestimmten Zeitraum bezieht.

Bezüglich des Gegenstandswerts ist eine Stellungnahme nicht möglich, da Du nicht schreibst, für welchen Zeitraum rückständiger Unterhalt geltend gemacht wurde. Der Gegenstandswert für den laufenden Unterhalt (2.700,00 €) ist richtig.
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#4

23.10.2013, 09:34

Yuliane hat geschrieben:
Jetzt wird von der Gegenseite moniert, dass bezüglich des rückständigen - titulierten - Unterhalts eine 0,3 Gebühr entstehen würde. Welche Gebühr genau anfallen würde, teilt die Gegenseite nicht mit.
Da Unterhalt bereits tituliert, erhaltet ihr nur die 0,3 Gebühr.
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#5

23.10.2013, 14:43

Huhu,

... :? da wollte ich doch etwas anderes hören....ist ja bitter. Selbst eine 0,3 für den laufenden Unterhalt???

Lieben Gruß

Juliane
:thx
TinaW
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#6

06.11.2017, 11:47

Ich hänge mich hier mal dran. Unser Gegner hat den Unterhalt für November 2017 noch nicht gezahlt. Ich fordere ihn jetzt auf und wegen Verzug stelle ich auch unsere Kosten in Rechnung. Und jetzt kommt das "Brett vor dem Kopf bei mir". Nach welchem Betrag berechne ich die 0,3 Gebühr nach 3309, der laufende Unterhalt für November oder x 12? Der Unterhalt ist übrigens tituliert.
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Anahid
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#7

06.11.2017, 11:56

Wenn Du nur den rückständigen Unterhalt für November anforderst, dann ist auch nur der Unterhaltsbetrag Dein Gegenstandswert. Forderst Du den rückständigen Unterhalt und gleichzeitig die pünktliche Zahlung des laufenden Unterhalts, hast Du einen Gegenstandswert von Rückstand + 12 x laufend, also 13 x den Unterhaltsbetrag als Gegenstandswert.
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#8

06.11.2017, 12:03

Danke Anahid für die schnelle Antwort
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