Haftpflichtvers. und § 60 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Baptistine
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#1

22.10.2013, 12:43

Hallo zusammen,

habe gerade ein Abrechnungsschreiben einer Versicherung vorliegen, demnach haben diese unsere Kosten nach altem Recht abgerechnet. Wir wurden im September beauftragt, der Unfall war am 27.07.2013.

Die Dame von der Versicherung teilte mir dann mit, dass alle Schadensfälle vor dem 01.08.2013 nach altem Recht abgerechnet werden. Aber § 60 RVG sagt doch was ganz anderes. :S

Was habt ihr für Erfahrungen?

LG :wink1
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Anahid
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#2

22.10.2013, 12:56

Hatte das Problem noch nicht, weil unsere Mandanten uns auch unmittelbar nach dem Unfall beauftragen und nicht erst zwei Monate später. Wenn Ihr den Auftrag tatsächlich erst im September erhalten habt, weil vorher der Mandant versucht hat, selbst zu regulieren, dann beweis das durch die Vollmacht (da muss ja das Datum drauf stehen) und fordere die Versicherung auf, den Restbetrag auszugleichen. Eben mit der Begründung, dass Eure Beauftragung erst dann und dann erfolgte und dies, weil der Mandant zunächst versucht hat selbst zu regulieren, was aber nunmal an der Haltung der gegnerischen Versicherung gescheitert ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Baptistine
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#3

22.10.2013, 14:15

Ja genau das ist bei uns auch meistens der Fall^^
Ich werde mich dann einfach an die Vollmacht halten, danke :D

Also immer ein Auge auf die Abrechnungen werfen :lol:
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