Abrechnung Beratung in mehreren Angelegenheiten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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arioe
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#1

21.10.2013, 14:55

Hallo,
ich habe da mal wieder ein Frage.
Es geht eigentlich um die Beratungsgebühr.
Ein Mandant war hier und hat sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen im speziellen über Kündigungsmöglichkeiten von zwei Angestellten.
Nach ausführlicher Beratung bittet er um Übersendung von Mustern für Kündigungen und Abmahnungen. Dies wird erledigt.

Was darf ich abrechnen gegenüber der Rechtsschutz???
:?: :?:
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.10.2013, 16:03

Ich würd hier ganz normal die Geschäftsgebühr abrechnen. Denn die Fertigung von Vorlagen für die Kündigungen und Abmahnungen geht m.E. über die Beratung hinaus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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