ich muss mich mal wieder an die RVG-Cracks unter euch wenden
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Problem:
Mandant kommt, weil ihm das Konto gepfändet / gesperrt worden ist - Grund war ein rechtskräftig gewordener Vollstreckungsbescheid.
Nach einigen Telefonaten mit der Gegenseite konnte eine Ratenzahlungsvereinbarung erreicht werden.
Die Frage ist jetzt - Wie rechne ich das ab? Hab zwar schon einiges gesucht und gefunden - aber vieles widerspricht sich auch
Zum einen:
Fällt hier eine normale 2300 Geschäftsgebühr an? Denn im Grunde ist es ja schon "außergerichtlich" ... oder "nur" eine Verfahrensgebühr nach 3309?
die andere Frage ist, ob dann zusätzlich noch eine Einigungsgebühr nach 1000 anfällt? und wenn ja, in welcher Höhe: 1,5 oder 1,0 ... wobei bei 1003 ja gerade kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Also bei mir herrscht gerade grundsätzliche Unwissenheit, auf welcher Grundlage überhaupt abzurechnen ist.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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