Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Malinki_1301
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#1

03.10.2013, 18:37

Hallo!
Habe eine Ausbildung zur ReNo angefangen und das mit dem Streitwert nicht verstanden. Kann mir vllt jemand mal genau erklären wie ich den Streitwert berechne?
(bei den verschiedensten Sachen :? )
Jupp03/11

#2

03.10.2013, 19:20

Schon mal in die ZPO geschaut? Fang am besten ganz vorne an.
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Lämmchen
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#3

03.10.2013, 20:12

Jupp03/11 hat geschrieben:Schon mal in die ZPO geschaut? Fang am besten ganz vorne an.
Das kannst Du wirklich gut nachlesen. Streitwerte findest Du auch im RVG und im GKG.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Gelinaa
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#4

03.10.2013, 20:46

Huhu!
Bist du im ersten oder im zweiten Ausbildungsjahr?
Solltest du nämlich im ersten Ausbildungsjahr sein, dann würde ich mir noch nicht soviele Gedanken über den Streitwert machen. Streitwert kommt meistens im zweiten Ausbildungsjahr ganz früh dran, nämlich im Fach RVG.

Damit du es trotzdem etwas verstehst, versuche ich es mal zu erklären.

Bsp1:

Du bist mit deinem Auto geblitzt worden und bekommst einen Bußgeldbescheid i. H. v. 300,00 €
Dann ist der Streitwert 300,00 €.

Bsp2:

Du hast Mietrückstände i. H. v. 1.000,00 €, des Weiteren hast du die vereinbarten Nebenkosten (350,00 €) die immer am Ende des Jahres fällig sind, nicht bezahlt. Deine Vermieterin stellt eine Leistungsklage i. H. v. 1.350,00 €.

_____
Der Streitwert ist fast immer der Wert, um den gestritten wird.


Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen

:wink1
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#5

03.10.2013, 21:05

Bsp1:

Du bist mit deinem Auto geblitzt worden und bekommst einen Bußgeldbescheid i. H. v. 300,00 €
Dann ist der Streitwert 300,00 €.
Oha, da denkst du bitte nochmal drüber nach und stellst die richtige Antwort ein, das ist ganz falsch ;)
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#6

03.10.2013, 21:15

Wieso? :mrgreen:

Das ich die 300,00 € genommen habe, war nur ein Beispiel :lol:
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#7

03.10.2013, 21:20

:shock:

Wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlege und es vor Gericht geht dann wäre doch der Gegenstandswert 300,00 €, oder etwa nicht ? :? :?:
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#8

03.10.2013, 21:32

Ist das denn ein ZPO-Verfahren? :pfeif
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#9

03.10.2013, 21:34

Jetzt bin ich kurz vor Schlafenszeit total verwirrt. :cry:
Bitte um Aufklärung :oops:
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tiko73

#10

03.10.2013, 22:36

Schon mal im RVG in den Bereich der 5000er Nrn. geschaut?
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