Vergütungsrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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testsieger2012

#1

02.10.2013, 15:47

Hallo,

bei mir tut sich aktuell folgende Frage-/ Problemstellung auf:

- Mitte Juli diesen Jahres habe ich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufgesucht (an dem entsprechenden Tag habe ich dann auch den Auftrag/das Mandat erteilt).

- Kurz danach (vor dem 31.07.2013) kam es zu einem gemeinsamen Gespräch mit meinem Arbeitgeber, in dem wir keine Einigung erzielen konnten/wollten.

- Anfang August habe ich dann eine ordentliche Kündigung erhalten. Wir haben umgehend Kündigungsschutzklage eingereicht. Gütetermin fand Anfang September statt und es wurde Einigung erzielt.

Nunmehr habe ich die Vergütungsrechnung erhalten, und bin fast vom Stuhl gefallen...

Aber wie auch immer, es stellt sich eine konkrete Frage:

Die außergerichtliche Tätigkeit wird mir nach dem RVG (gültig bis 31.07.2013 !) in Rechnung gestellt, während mir die gerichtliche Tätigkeit nach dem RVG (gültig ab 01.08.2013 !) in Rechnung gestellt wird.

Das ist doch falsch, oder???

Wenn ich die Änderung/Anpassung des RVG richtig verstanden habe, dann gilt das "RVG NEU" für alle ab (!) 01.08.2013 beauftragen Mandate. Oder liege ich falsch?
(wenn das Eine nach "neu" und das andere nach "alt" abgerechnet wird, dann hätte ich doch auch zwei Mandate erteilen müssen)

Vielleicht kann mir da jemand einen Tip geben. Für die Bemühungen besten Dank vorab!!!
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Soenny
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#2

02.10.2013, 15:48

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