2 x Kindesunterhalt - 2 Aufträge?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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bglerin1981
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#1

02.10.2013, 14:21

Hallo Leute,

ich steh grad auf der Leitung:

Tätigkeit für Mutter in Hinblick auf den Kindesunterhalt für beide (Kinder (minderjährig) - im Rahmen der Geschäftsgebühr. Sind das jetzt 2 Abrechnungen (also GG mit SW jeweils 12 x Unterhaltsbetrag) oder 1 Abrechnung?

Ich hätte jetzt die Gegenstände addiert und keine Erhöhungsgebühr (ist ja nicht derselbe Anspruch) berechnet, bin mir aber grade nicht sicher.

Vielen Dank im Voraus!
Sonnenkind
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#2

02.10.2013, 14:42

Also eine Erhöhungsgebühr würde ich hier auch nicht sehen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
bglerin1981
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#3

02.10.2013, 15:28

aber du hättest auch EINE Abrechnung mit beiden Gegenständen gemacht, also 1 Geschäftsgebühr aus SW 2 x 12 x Unterhaltsbetrag?
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Anahid
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#4

02.10.2013, 19:49

Hier ist eine Abrechnung zu erstellen. Die Jahresbeträge der jeweils geltend gemachten Unterhaltsbeträge werden addiert für den Streitwert gem. §§ 23 RVG, 33, 51 FamGKG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
bglerin1981
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#5

03.10.2013, 22:35

Wunderbar, vielen vielen Dank!
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