Klage eingereicht vor 1.8. Terminsvertreter nach 1.8.
Verfasst: 01.10.2013, 11:39
Also folgender Fall:
Wir haben einen MB beantragt, daraufhin hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt und der Vorgang wechselte ins streitige Verfahren; nach unserer Anspruchsbegründung wurde Termin anberaumt (alles vor dem 1.8.); hierfür haben wir sodann einen Terminsvertreter beauftragt (nach dem 1.8.).
Die Terminsvertreter haben uns nun eine Abrechnung ihrer Kosten geschickt, eine 0,65 Gebühr allerdings nach dem neuen RVG. Ist das korrekt? Entstehen für die Terminsvertreter Kosten nach dem neuen RVG, weil wir sie nach dem 1.8. beauftragt haben oder richten sich die Gebühren nicht vielmehr nach dem alten RVG, da der Vorgang ja schon vor dem 1.8. anhängig war? Bin etwas verwirrt gerade
Wir haben einen MB beantragt, daraufhin hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt und der Vorgang wechselte ins streitige Verfahren; nach unserer Anspruchsbegründung wurde Termin anberaumt (alles vor dem 1.8.); hierfür haben wir sodann einen Terminsvertreter beauftragt (nach dem 1.8.).
Die Terminsvertreter haben uns nun eine Abrechnung ihrer Kosten geschickt, eine 0,65 Gebühr allerdings nach dem neuen RVG. Ist das korrekt? Entstehen für die Terminsvertreter Kosten nach dem neuen RVG, weil wir sie nach dem 1.8. beauftragt haben oder richten sich die Gebühren nicht vielmehr nach dem alten RVG, da der Vorgang ja schon vor dem 1.8. anhängig war? Bin etwas verwirrt gerade