Übermittlung Ermittlungsakte an gegn. Haftpflicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
BTina
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#1

30.09.2013, 11:56

Hallo, guten Tag,

soeben habe ich mich bei Euch angemeldet. Da ich momentan eine dringende Frage habe, werde ich später (zu Hause) sehen, ob ich mich auf einer speziellen Seite nochmal extra vorstellen kann.
Gleich mal: An meiner Frage kann man sehen, dass ich keine "richtige" RA-Fachangestellt bin, sondern sozusagen Autodidakt. Ich hoffe, ich bekomme trotzdem eine Antwort...

Bitte: wir haben der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt. Ich weiß, da kann ich etwas abrechnen. Nur bitte, welche Gebühr?
Ich schleppe das jetzt schon seit Tagen mit mir herum. Das hat mir jetzt aber einen Grund gegeben, hier ein wenig (oder doch mal mehr) mitzumachen.

Vielen lieben Dank schon jetzt für Eure Reaktion!
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LuzZi
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#2

30.09.2013, 11:59

Eine Pauschale von 25,-- € zzgl. Kopiekosten und Mehrwertsteuer.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pepples
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#3

30.09.2013, 12:10

Ich nehm immer 30 € zzgl. Kopien, Versendungspauschale wenn angefallen und Mwst, geht meist durch.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
BTina
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#4

02.10.2013, 08:44

Liebe Frau Finanzministerin,
liebe Pepples,

vielen herzlich Dank!! Verspäteter Dank (war gestern verhindert).

Ich wünsch Euch einen schönen Tag!

Alles Gute!
BTina
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#5

04.10.2013, 13:41

Hallo,

entschuldigt bitte, jetzt komm ich nochmal deswegen an:

Es hat sich hier die nächste Frage ergeben: welche Gebühr verwende ich hier? Es muss ja eine Gebühr ohne Verwendung des GG-Werts sein. Es ist ja eine Pauschale.

Vielen Dank schon jetzt nochmal für Eure Antwort!
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Adora Belle
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#6

04.10.2013, 13:53

Gar keine. Das ist keine Gebührenziffer, sondern eine Pauschale gemäß Vereinbarung. Eigentlich eine Vereinbarung zwischen DAV und HUK-Verband, das allerdings von allen Versicherern angewandt wird und auch für alle Anwälte gelten soll. Danach gibt es 26 EUR, Dokumentenpauschale, 12 EUR Übersendung, aber keine 7002.

Ich berechne 30 EUR, Dokumentenpauschale, 12 EUR Übersendung und auch die 7002.
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#7

04.10.2013, 15:00

ok, Adora, ich schreibe also einfach: "Gebühr für Aktenversendung gem. DAV-HUK-Vereinbarung" ? keine RVG-Nummer dazu?

Bist wahrscheinlich nicht mehr im Büro, dann sehen wir uns nächste Woche?

Wünsche allen ein prima Wochenende!
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Soenny
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#8

04.10.2013, 15:05

Einfach "Akteneinsicht" reicht auch aus ;)

Gibt es dieses Abkommen überhaupt noch? :nachdenk
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#9

04.10.2013, 16:12

ich glaube, es wird einfach stillschweigend fortgeführt - schönes Wochenende allerseits
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#10

04.10.2013, 17:32

JSanny hat geschrieben:Gibt es dieses Abkommen überhaupt noch?
Laut Bolleff nebenan in #7 (mit Literaturangaben) gibt es das noch.
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