Abrechnung Stufenantrag/einstweilige Anordnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Charline

#11

22.10.2013, 15:35

Super, danke schonmal im Voraus. Warte jetzt auf eine Antwort des Korrespondenzkollegen, dann werde ich mir die Akte wieder vorlegen lassen und in Ruhe eine Rechnung erstellen. Werde dann Bescheid geben...

Also aus dem Stehgreif würde ich ja sagen,

Da alle angefallenen Kosten durch zwei geteilt werden wie folgt:

1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
:2
Mehrwertsteuer
Endbetrag....
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17588
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

22.10.2013, 15:57

Die 0,65 VG fällt weg. Die hätte dann abgerechnet werden können, wenn eine Beiordnung eines Verkehrsanwalts erfolgt wäre (ist aber ja nicht).

Ganz normal abrechnen (PKH-Gebühren):

1,3 VG
1,2 TG
PTA
Zwischensumme : 2
MwSt
Endbetrag

Und das Ganze für Hauptsacheverfahren und EV-Verfahren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten