Dringend Hilfe gebraucht, Gegenstandswert für KFA (Berufung)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LouiesMama2012
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#1

26.09.2013, 13:23

Hallo ihr Lieben,

ich habe in einer unserer Angelegenheiten einen KFA beantragt. Die Beklagten haben in der 1. Instanz verloren, der GW betrug 160.000,00. Das Gericht hat den Streitwert aber auf 300.000,00€ festgesetzt (Dieser wurde auch von den Berufungsklägern in der Berufungsschrift angegeben). Dieser Beschluss lag mir zum Zeitpunkt des Antrags leider nicht vor, wodurch ich die VG und TG über 160.000,00€ abgerechnet habe. Ein Anwalt hat mich sodann gebeten das ganze zu korrigieren. Das habe ich auch getan, jedoch vom Gericht einen Hinweis bekommen, dass nach deren Ansicht der GW 160.000,00€ maßgebend wäre und der KFA so erlassen werden wird.

Ich bin jetzt vollkommen verwirrt, vielleicht kann einer von Euch mir da weiterhelfen. :oops:

LG
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tiko73

#2

26.09.2013, 13:30

Gibt es einen SW-Beschluss über die 300.000 €?
Ggf. würde ich mal beim Gericht anrufen, warum die den SW auf 300.000 € festgesetzt haben, wenns doch nur um 160.000 € ging.
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niva
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#3

26.09.2013, 13:31

Wie kommen denn die 300.000 zustande?

ich würde aber sagen das Gericht hat Recht. § 47 II GKG
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nikontschuk

#4

26.09.2013, 13:37

Ich würde von der Kostengrundentscheidung im Urteil o. Beschluss ausgehen und das dem Gericht mitteilen, falls ein Fehler vorliegt ;), was aber meiner Meinung nach nicht ist.


Schöne Grüße aus Bamberg
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LouiesMama2012
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#5

26.09.2013, 14:20

:thx ich habe beim Gericht angerufen und nachgefragt, die Festsetzung auf 300.000,00 war tatsächlich ein Fehler also muss ich nur den korrigierten Antrag zurücknehmen... Vielen Dank :D
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