KFA Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rosemarie88
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#1

26.09.2013, 11:45

Hier bin ich mal wieder :smile:

Heute habe ich mal eine Frage zum KFV im Sozialrecht.

Wir haben in einer Angelegenheit einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Gegen den Beschluss, der daraufhin ergangen ist, haben wir Beschwerde eingelegt. Das Verfahren ging sodann an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Nun ist ein Beschluss ergangen, dass die Gegenseite die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Ist meine Idee hier richtig??? Ich bin mir nicht sicher ...


1. Vorverfahren

Geschäftsgebühr gem. Nr. 2401 VV RVG 240,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 260,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 49,40 €
Zwischensumme zu 1) 309,40 €

2) I. Instanz: Sozialgericht Berlin

Verfahrensgebühr vor dem Sozialgericht gem. Nr. 3102 VV RVG 170,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 190,00 €
Umsatzsteuer 19% 36,10 €
Zwischensumme zu 2) 226,10 €


3) II. Instanz: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Verfahrensgebühr gem. Nr. 3204 VV RVG 310,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 330,00 €
Umsatzsteuer 19% 62,70 €
Zwischensumme zu 3) 392,70 €

Gesamtbetrag (Zwischensumme 1 - 3) 928,20 €

Ist das so richtig und schicke ich den KFA an das Landessozialgericht?

Ich hoffe, ihr könnt mir nen Tipp geben :shock:

:thx :thx :thx
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#2

26.09.2013, 14:13

Die Kosten des Vorverfahrens können nicht gerichtlich festgesetzt werden. Insoweit kannst Du nur die Gegenseite auffordern, den Betrag zu zahlen und anderenfalls musst Du da klagen.

Ansonsten sieht Deine Abrechnung richtig aus, wobei der KFA an das Sozialgericht, nicht an das Landessozialgericht geschickt wird (Kostenfestsetzung immer beim Gericht der I. Instanz).
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#3

26.09.2013, 14:20

Weshalb ist denn Beschwerde eingelegt worden?
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