Huhu,
eigentlich ist das eine grundsätzliche Frage, allerdings gehts auch gerade aktuell um einen Fall, und zwar Folgendes:
Es geht um einen zivilen Rechtsstreit. Es gibt einen Vergleich.
Streitwert: 12.271,00 Euro. Der Vergleichswert übersteigt um 1.000,00 Euro.
Mein Chef sagt, ich darf die Terminsgebühr nur nach dem Wert 12.271,00 Euro abrechnen.
Müsste ich nicht aber den übersteigenden Wert von 1.000,00 Euro hinzurechnen?
Er macht mich ganz kirre und ich weiß jetzt gar nichts mehr.
Ich würde wie folgt abrechnen:
Wert: 12.271,00 Euro
Nr. 3100 RVG 1,3
Wert: 13.271,00 Euro
3104 RVG 1,2
Wert: 12.271,00 Euro
Nr. 1003 RVG 1,0
Wert: 1.000,00 Euro
Nr. 1000 RVG 1,5
unter Beachtung von § 15 RVG.
Aber was ist denn nun richtig?
Danke schon mal vorab.
Terminsgebühr nach welchem Wert bei Prüfung § 15 RVG?
- Liesel
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Die TG für den Mehrwert fällt nur an, wenn auch über die nicht anhängigen Ansprüche erörtert wurde. Sollte eine reine Protokollierung erfolgt sein, kann die TG nur aus dem anhängigen Wert berechnet werden.
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Deine Rechnung ist soweit richtig. Allerdings fehlt die 0,8 VG Nr. 3101 VV RVG aus 1.000 €
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- niva
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wurde über den nicht rechtshängigen Anspruch denn im Termin verhandelt?
Der Abgleich nach § 15 III RVG hat übrigens auch nichts mit der Terminsgebühr zu tun, sondern du musst ihn bei dem Abgleich der Einigungsgebühren und bei der Verfahrensgebühr (die 3101 fehlt bei deiner Berechnung noch) beachten.
Der Abgleich nach § 15 III RVG hat übrigens auch nichts mit der Terminsgebühr zu tun, sondern du musst ihn bei dem Abgleich der Einigungsgebühren und bei der Verfahrensgebühr (die 3101 fehlt bei deiner Berechnung noch) beachten.
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Stimmt, die 0,8 nach Nr. 3101 hätte ich fast unterschlagen.
Ja, über den nicht anhängigen Anspruch wurde im Termin verhandelt. Dann werde ich jetzt eine TG nach dem Wert von 13.271,00 Euro abrechnen.
@niva: Danke! Ich habe den Threadtitel vielleicht etwas unglücklich gewählt. Diese Konstellation ergibt sich bei uns im Moment häufiger und mein Chef und ich sind uns immer uneinig über den Wert der Terminsgebühr. Deswegen habe ich, weil sich diese Frage nach dem Wert der TG bei dieser Abrechnungskonstellation häufig stellt, einfach den Threadtitel entsprechend gewählt.
Vielen Dank ihr Lieben! Ich habt mir echt schnell weitergeholfen! =)
Ja, über den nicht anhängigen Anspruch wurde im Termin verhandelt. Dann werde ich jetzt eine TG nach dem Wert von 13.271,00 Euro abrechnen.
@niva: Danke! Ich habe den Threadtitel vielleicht etwas unglücklich gewählt. Diese Konstellation ergibt sich bei uns im Moment häufiger und mein Chef und ich sind uns immer uneinig über den Wert der Terminsgebühr. Deswegen habe ich, weil sich diese Frage nach dem Wert der TG bei dieser Abrechnungskonstellation häufig stellt, einfach den Threadtitel entsprechend gewählt.
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