ich habe leider noch so gut wie gar nicht so eine Abrechnung unter Berücksichtigung von § 15 gemacht ... Jetzt habe ich mal etwas entworfen und bräuchte bitte Eure Meinung oder Hilfe
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Also es geht um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Es fand ein Termin statt und es wurde ein Vergleich geschlossen. Gericht hat folgende Streitwerte festgesetzt:
anwaltliche Gebührenberechnung: 4.188,00 €
Vergleich: 4.275,25 €
Hier nun mein Entwurf der Rechnung:
Gegenstandswert: 4.188,00 €
4.275,25 € (Vergleich)
berechnet nach §§ 45, 49 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 4.188,00 € 1.3 334,10 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 4.188,00 € 1.2 308,40 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 4.188,00 € 1.0 257,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 87,25 € 1.5 67,50 €
gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht höher als 1,5 aus 4.275,25 € 1.5 385,50 €
Nehme ich jetzt die 385,50 €????
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag ... €
Umsatzsteuer 19% ... €
Bruttobetrag ... €
Regelvergütung berechnet nach §§ 13, 50 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 4.188,00 € 1.3 393,90 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 4.188,00 € 1.2 363,60 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 4.188,00 € 1 354,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 87,25 € 1.5 67,50 €
gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht höher als 1,5 aus 4.275,25 € 1.5 531,00 €
Nehme ich jetzt die 531,00 €????
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag ... €
Umsatzsteuer 19% ... €
Bruttobetrag ... €
Anspruch auf weitere Vergütung nach Maßgabe des § 50 RVG bis zur Höhe von:
Rechtsanwaltsgebühren nach §§ 13, 50 RVG
Rechtsanwaltsgebühren nach §§ 45, 49 RVG
Gesamt
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen, da ich sowas so gut wie noch nie gemacht habe und hier leider keine Kollegin zum drüber sprechen habe ...