Vergleichsmehrwert § 15

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rosemarie88
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#1

25.09.2013, 10:03

Huhu,

ich habe leider noch so gut wie gar nicht so eine Abrechnung unter Berücksichtigung von § 15 gemacht ... Jetzt habe ich mal etwas entworfen und bräuchte bitte Eure Meinung oder Hilfe :?

Also es geht um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Es fand ein Termin statt und es wurde ein Vergleich geschlossen. Gericht hat folgende Streitwerte festgesetzt:

anwaltliche Gebührenberechnung: 4.188,00 €
Vergleich: 4.275,25 €

Hier nun mein Entwurf der Rechnung:

Gegenstandswert: 4.188,00 €
4.275,25 € (Vergleich)

berechnet nach §§ 45, 49 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 4.188,00 € 1.3 334,10 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 4.188,00 € 1.2 308,40 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 4.188,00 € 1.0 257,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 87,25 € 1.5 67,50 €
gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht höher als 1,5 aus 4.275,25 € 1.5 385,50 €
Nehme ich jetzt die 385,50 €????
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag ... €
Umsatzsteuer 19% ... €
Bruttobetrag ... €


Regelvergütung berechnet nach §§ 13, 50 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 4.188,00 € 1.3 393,90 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 4.188,00 € 1.2 363,60 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 4.188,00 € 1 354,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 87,25 € 1.5 67,50 €
gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht höher als 1,5 aus 4.275,25 € 1.5 531,00 €
Nehme ich jetzt die 531,00 €????
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag ... €
Umsatzsteuer 19% ... €
Bruttobetrag ... €


Anspruch auf weitere Vergütung nach Maßgabe des § 50 RVG bis zur Höhe von:

Rechtsanwaltsgebühren nach §§ 13, 50 RVG
Rechtsanwaltsgebühren nach §§ 45, 49 RVG
Gesamt

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen, da ich sowas so gut wie noch nie gemacht habe und hier leider keine Kollegin zum drüber sprechen habe ...
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#2

25.09.2013, 10:13

Rosemarie88 hat geschrieben:berechnet nach §§ 45, 49 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 4.188,00 € 1.3 334,10 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 4.188,00 € 1.2 308,40 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 4.188,00 € 1.0 257,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 87,25 € 1.5 67,50 €
gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht höher als 1,5 aus 4.275,25 € 1.5 385,50 €
Nehme ich jetzt die 385,50 €????
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag ... €
Umsatzsteuer 19% ... €
Bruttobetrag ... €
Nein, Du nimmst die 257,00 + 67,50 = 324,50 €. Die beiden zusammen dürfen nicht höher als 385,50 € sein und das sind sie nicht.

Außerdem hast Du vergessen, dass Du bei einem Mehrvergleich auch eine 0,8 VG nach 3101 aus 87,25 € bekommst und die TG ist nach dem Streitwert von 4.275,25 € zu berechnen (denn das wird ja wohl mitverhandelt worden sein oder war der Vergleich bereits vorbereitet?).


Rosemarie88 hat geschrieben:Regelvergütung berechnet nach §§ 13, 50 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 4.188,00 € 1.3 393,90 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 4.188,00 € 1.2 363,60 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 4.188,00 € 1 354,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003 VV RVG 87,25 € 1.5 67,50 €
gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht höher als 1,5 aus 4.275,25 € 1.5 531,00 €
Nehme ich jetzt die 531,00 €????
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag ... €
Umsatzsteuer 19% ... €
Bruttobetrag ... €
Hier gilt das Gleiche wie oben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

25.09.2013, 10:17

berechnet nach § 49 RVG Prozesskostenhilfegebühren / Verfahrenskostenhilfegebühren
Gegenstandswert: 4.188,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 45, 49, Nr. 3100 VV RVG 1,3 334,10 EUR

Gegenstandswert: 84,25 EUR
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung §§ 45, 49 RVG,
Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,8 0,00 EUR
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 4.272,25 EUR
berücksichtigt -

Gegenstandswert: 4.272,25 EUR
Terminsgebühr §§ 45, 49, Nr. 3104 VV RVG 1,2 308,40 EUR

Gegenstandswert: 4.188,00 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren §§ 45, 49 RVG, Nrn.
1003, 1000 VV RVG 1,0 257,00 EUR

Gegenstandswert: 84,25 EUR
Einigungsgebühr §§ 45, 49, Nr. 1000 VV RVG 1,5 67,50 EUR
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 4.272,25 EUR berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 987,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 187,53 EUR
Gesamtbetrag 1.174,53 EUR


Berechnung Differenzvergütung

Gegenstandswert: 4.188,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 13, 50, Nr. 3100 VV RVG 1,3 393,90 EUR

Gegenstandswert: 84,25 EUR
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung §§ 13, 50 RVG,
Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,8 0,00 EUR
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 4.272,25 EUR
berücksichtigt -

Gegenstandswert: 4.272,25 EUR
Terminsgebühr §§ 13, 50, Nr. 3104 VV RVG 1,2 363,60 EUR

Gegenstandswert: 4.188,00 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren §§ 13, 50 RVG, Nrn.
1003, 1000 VV RVG 1,0 303,00 EUR

Gegenstandswert: 84,25 EUR
Einigungsgebühr §§ 13, 50, Nr. 1000 VV RVG 1,5 67,50 EUR
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 4.272,25 EUR
berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 1.148,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 218,12 EUR
Gesamtbetrag 1.366,12 EUR
- Summe PKH-Gebühren 1.174,53 EUR
Gesamtbetrag 191,59 EUR
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Rosemarie88
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#4

25.09.2013, 10:39

Vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeelen Dank für Eure Hilfe ... Jetzt habe ich es verstanden und die Rechnung ist fertig :huepf

:thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx
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