Anrechnung Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
Verfasst: 24.09.2013, 17:07
Hallo ich hab eine kurze Frage an Euch:
Wir haben zwei Auftraggeber außergerichtlich Vertreten. Jetzt reichen wir die Klage nur für einen der beiden Auftraggeber ein. Wie ist das jetzt mit der Anrechnung?
Geschäftsgebühr 1,6
Verfahrensgebühr 1,3
Anrechnung -0,75 oder -0,65 (weil jetzt nur noch 1 Auftraggeber)?
Hoffe mir kann jemand helfen?
Wir haben zwei Auftraggeber außergerichtlich Vertreten. Jetzt reichen wir die Klage nur für einen der beiden Auftraggeber ein. Wie ist das jetzt mit der Anrechnung?
Geschäftsgebühr 1,6
Verfahrensgebühr 1,3
Anrechnung -0,75 oder -0,65 (weil jetzt nur noch 1 Auftraggeber)?
Hoffe mir kann jemand helfen?