Anrechnung Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sunny86
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#1

24.09.2013, 17:07

Hallo ich hab eine kurze Frage an Euch:

Wir haben zwei Auftraggeber außergerichtlich Vertreten. Jetzt reichen wir die Klage nur für einen der beiden Auftraggeber ein. Wie ist das jetzt mit der Anrechnung?

Geschäftsgebühr 1,6
Verfahrensgebühr 1,3
Anrechnung -0,75 oder -0,65 (weil jetzt nur noch 1 Auftraggeber)?

Hoffe mir kann jemand helfen? :huepf
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Anahid
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#2

24.09.2013, 17:58

Also ich würde nur 0,65 anrechnen. Hab grad auch hin- und herüberlegt. Hab auch leider keine Rechtsprechung dazu auf die Schnelle parat. Aber da die Geschäftsgebühr nur im Hinblick auf den in das streitige Verfahren übergegangenen Gegenstand anzurechnen ist, würde ich das einfach nicht nur auf die Höhe des Streitwertes, sondern auch auf die Höhe der Geschäftsgebühr beziehen und entsprechend die Erhöhung nach 1008 bei der Anrechnung auf die VG nicht berücksichtigen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sunny86
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#3

25.09.2013, 08:23

Vielen Dank für die Antwort! Das habe ich mir auch gedacht, aber ich wusste nicht, ob das wirklich richtig ist!? Eine Rechtsprechung oder genaueres im Kommentar hatte ich auch leider nicht finden können!?

:thx
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