Abrechnung Arbeitsrecht, Klagerweiterung nach 01.08.2013

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katharina80
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#1

24.09.2013, 12:55

Hallo,

ich komme hier einfach nicht weiter.

Vor dem 01.08.2013:

Außergerichtlich tätig gewesen wg. 1. Abmahnung, dann Klage eingereicht wg. Entfernung der Abmahnung.

Es kamen laufend neue Abmahnungen. Hier waren überall außergerichtlich tätig.

Jetzt habe ich eine Klagerweiterung (nach dem 01.08.2013) über 3 Abmahnungen, welche vorher alle einzeln außergerichtlich abgerechnet wurden.

Mein Streitwert für die Verfahrensgebühr hat sich jetzt natürlich erhöht, um die weiteren 3 Abmahnungen. Da der Auftrag aber nach dem 01.08.2013 war müsste es ja nach neuem RVG sein. Die Verfahrensgebühr, über die Klage war aber vor dem 01.08.2013.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich die Verfahrensgebühr berechne und leider auch nicht, wie ich die Anrechnung der GG mache, da ich vorher 3 GG's hatte.

Hoffe, dass man verstehen kann, was ich meine.
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#2

24.09.2013, 13:17

§60. Immer wieder. Da steht alles drin, wirklich. In Deinem Fall Absatz 2.
Katharina80
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#3

24.09.2013, 13:33

Super. Danke.

Das beantwortet auf jeden Fall schon meine Frage zu der Verfahrensgebühr. Aber leider nicht zu der Anrechnung der Geschäftsgebühr.

Würde die Anrechnung jetzt aus dem zusammengerechneten Wert (also der neuen Verfahrensgebühr) vornehmen. Richtig?
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