Gebührenerhöhung 1008 VV RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lisa1902
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#1

20.09.2013, 11:38

Hallo, habe hier eine Vorschussrechnung zu erstellen.

Der GW beträgt 70.000 € und die Anzahl der AG sind 7.

Es ist doch richtig, dass bei 2,0 Erhöhung stopp ist oder wurde das geändert? Da mein Programm eine 3,1 Gebühr berechnen möchte.

VG
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Lämmchen
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#2

20.09.2013, 11:40

Die Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten.
Liebe Grüße

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Anahid
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#3

20.09.2013, 11:44

Du hast doch wahrscheinlich eine GG von 1,3 + Erhöhung für 6 weitere Auftraggeber (6 x 0,3 =) 1,8 = 3,1

Ist doch absolut richtig :wink:
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#4

20.09.2013, 11:46

Und wieso erhöhst du, wenn auf der Gegenseite sieben Leute sind, oder verstehe ich das (AG) falsch?
Grüße - sansibar
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lisa1902
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#5

20.09.2013, 11:47

hä? blicke jetzt nicht durch

Gegenstandswert: 70.000,00 €
3,1 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100, Nr. 1008 VV RVG; Erhöhung um 1,80 (7 Auftraggeber) 4.132,30 €

oder

Gegenstandswert: 70.000,00 €
2,0 VG = 3.196,34 €
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#6

20.09.2013, 11:48

AG = Auftraggeber in dem Fall sansibar :wink:
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#7

20.09.2013, 11:50

Lisa...1,3 VG + 1,8 Erhöhung = 3,1 VG.

Die höchste VG mit Erhöhungen kann 3,3 betragen, da Du die jeweilige Gebühr um höchstens 2,0 erhöhen darfst.
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#8

20.09.2013, 11:50

Schau Dir mal Anahids Berechnung an. Du hast die Verfahrensgebühr + die Erhöhung für jeden weiteren Auftraggeber. Das heißt, bei insgesamt sieben Auftraggebern, sind das einer + sechs. Also hast Du die sechs Erhöhungen.

Insgesamt, also wenn Du z. B. 15 Auftraggeber hast, müsstest Du ja für 14 AG die Erhöhung berechnen. Da gibt es dann die Höchstgrenze von 2,0 für die Erhöhungen. Die VG entsteht unabhängig davon.
Liebe Grüße

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lisa1902
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#9

20.09.2013, 11:53

ahhhh jaaa jetzt klingelts^^

die Erhöhung darf ja höchstens nur 2,0 betragen
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