Huhu,
ich habe mal wieder eine kleine Frage
Wir haben ein Unfallsache, wo wir gerade mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrespondieren. Im Rahmen der gegenseitigen Stellungnahmen bittet die gegnerische Haftpflichtversicherung nun um die Ermittlungsakte, die wir eingesehen haben. Zitat: "Bitte stellen Sie zu den üblichen Gebühren einen Auszug ...."
Jetzt die Frage:
Es sind 35 Seiten. Schicke ich der Versicherung jetzt eine Rechnung nur über die Kopierkosten mit?
Variante 1
Nr. 7000 (35 x 0,50 €)
USt
Gesamt
Variante 2
Nr. 7000 (35 x 0,50 €)
Nr. 7001 (1,45 € für den Brief)
USt
Gesamt
Variante 3
evtl. mit PTE oder noch irgendwas?
Ich hoffe, ihr könnt meine doofe Frage zum Freitag beantworten und mir helfen
Abrechnung an gegnerische Versicherung
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Mit der Suchfunktion hättest Du Dir den Thread und die lange Schreiberei sparen können
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... g#p1734215
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank. Also so:
Pauschalgebühr für Aktenauszug 26,00 €
Aktenversendungspauschale 12,00 €
Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG
(35 Kopien aus der polizeilichen Ermittlungsakte à 0,50 €) 17,50 €
Nettobetrag 55,50 €
Umsatzsteuer 19% 10,55 €
Bruttobetrag 66,05 €
Aber was gebe ich denn für einen § oder VV Nr. für die 26,00 € an? Da wird mich meine Chefin sicher nach fragen
Pauschalgebühr für Aktenauszug 26,00 €
Aktenversendungspauschale 12,00 €
Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG
(35 Kopien aus der polizeilichen Ermittlungsakte à 0,50 €) 17,50 €
Nettobetrag 55,50 €
Umsatzsteuer 19% 10,55 €
Bruttobetrag 66,05 €
Aber was gebe ich denn für einen § oder VV Nr. für die 26,00 € an? Da wird mich meine Chefin sicher nach fragen
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Da gibt es keine. Das ist eine Regelung, die von den Versicherungen allgemein akzeptiert wird. Rechnung ist so ok
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Ok. Danke Anahid
Schön, daß Du mir immer meine Fragen beantwortest ... Super
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