Abrechnung an gegnerische Versicherung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rosemarie88
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#1

20.09.2013, 11:17

Huhu,

ich habe mal wieder eine kleine Frage :)

Wir haben ein Unfallsache, wo wir gerade mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrespondieren. Im Rahmen der gegenseitigen Stellungnahmen bittet die gegnerische Haftpflichtversicherung nun um die Ermittlungsakte, die wir eingesehen haben. Zitat: "Bitte stellen Sie zu den üblichen Gebühren einen Auszug ...."

Jetzt die Frage:

Es sind 35 Seiten. Schicke ich der Versicherung jetzt eine Rechnung nur über die Kopierkosten mit? :shock:

Variante 1
Nr. 7000 (35 x 0,50 €)
USt
Gesamt

Variante 2
Nr. 7000 (35 x 0,50 €)
Nr. 7001 (1,45 € für den Brief)
USt
Gesamt

Variante 3
evtl. mit PTE oder noch irgendwas?

Ich hoffe, ihr könnt meine doofe Frage zum Freitag beantworten und mir helfen :D

:thx :thx
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Anahid
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#2

20.09.2013, 11:24

Mit der Suchfunktion hättest Du Dir den Thread und die lange Schreiberei sparen können :wink:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... g#p1734215
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rosemarie88
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#3

20.09.2013, 11:35

Vielen Dank. Also so:

Pauschalgebühr für Aktenauszug 26,00 €
Aktenversendungspauschale 12,00 €
Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG
(35 Kopien aus der polizeilichen Ermittlungsakte à 0,50 €) 17,50 €
Nettobetrag 55,50 €
Umsatzsteuer 19% 10,55 €
Bruttobetrag 66,05 €


Aber was gebe ich denn für einen § oder VV Nr. für die 26,00 € an? Da wird mich meine Chefin sicher nach fragen :shock:
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#4

20.09.2013, 11:38

Da gibt es keine. Das ist eine Regelung, die von den Versicherungen allgemein akzeptiert wird. Rechnung ist so ok :D
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#5

20.09.2013, 11:45

Ok. Danke Anahid :wink2

Schön, daß Du mir immer meine Fragen beantwortest ... Super :lol:

:thx :thx :thx
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