Gegenstandswert Auskunft Endvermögen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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abbigail2406
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#1

20.09.2013, 11:02

Hallöchen,

ich wälze jetzt schon seit einer Weile sämtliche Familienrechts- und RVG-Kommentare die wir haben (was nicht viele sind) und suche schon im Internet, aber ich finde leider nichts zu meinem Problem.

Wir haben bzgl. des Zugewinns einen Antrag auf Auskunft über das Endvermögen der Ehefrau unseres Mandanten gestellt.
Nun wollen wir den Gegenstandwert festsetzen lassen, wissen nur nicht auf welchen Betrag...
Also wirklich nur für die Auskunft des Endvermögens.

Kann mir vielleicht irgendjemand einen kleinen Hinweis geben wo ich dazu etwas finde?

Vielen Dank vorab!
abbigail2406
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#2

20.09.2013, 12:03

Hat keiner eine Idee?
Mir würde ein Hinweis auf einen § schon vollkommen ausreichen...
Chef weiß es nämlich auch nicht.
abbigail2406
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#3

23.09.2013, 09:52

ich schieb nochmal...
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niva
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#4

23.09.2013, 09:56

Ein einfacher § wirds für den Fall leider nicht tun. Das wäre § 38 FamGKG. da bleibt nur Kommentierungen lesen.
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