Hallo ihr Lieben!
Ich habe das oben genannte Problem leider durch die Suche nicht (oder nicht so schnell?!) finden können,... vielleicht hattet ihr das schon mal?
Ich habe einen Beratungshilfeschein vom 30.07.2013, mit welchem der Mandant am 02.08.2013 zu uns kam,... Rechne ich jetzt nach altem oder neuem Kostengesetz ab?!
Danke im Voraus für Antworten!
LG
Nadine
Beratungshilfeschein vor 01.08., Beratung nach 01.08.
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- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es kommt immer darauf an, wann ihr den Auftrag erhalten habt und nicht von wann der BRH-Schein datiert.maike.gr hat geschrieben:Und wie schaut es genau anders rum aus? Wir haben vorab schon die Unterlagen bekommen von der Mandantin und Beratungsschein ist nach dem 01.08.2013 datiert?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Pepples hat geschrieben:Es kommt immer darauf an, wann ihr den Auftrag erhalten habt und nicht von wann der BRH-Schein datiert.maike.gr hat geschrieben:Und wie schaut es genau anders rum aus? Wir haben vorab schon die Unterlagen bekommen von der Mandantin und Beratungsschein ist nach dem 01.08.2013 datiert?
Ja, dankeschön!
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Huhu,
ich würde sagen: wenn der BH-Schein auf den 31. Juli 2013 datiert ist, er aber erst am 2. August 2013 da war, nach dem neuen.
So hatten wir das auch gemacht und dem Mandanten auch die 15,00 € in Rechnung gestellt mit dem Hinweis auf den Gebührenwechsel ab August 2013
ich würde sagen: wenn der BH-Schein auf den 31. Juli 2013 datiert ist, er aber erst am 2. August 2013 da war, nach dem neuen.
So hatten wir das auch gemacht und dem Mandanten auch die 15,00 € in Rechnung gestellt mit dem Hinweis auf den Gebührenwechsel ab August 2013