Gegenstandswert bei steuerlicher Tätigkeit?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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neravana
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#1

19.09.2013, 12:33

:shock:

So, sitze ich gerade vor dieser Aufgabe... Bis zum 01.08. waren das wohl 4.000,00 € (Auffangwert)? Ich weiß gar nicht genau, wo ich das herzaubern soll... Hat sich da nach dem 01.08. was geändert? Ist der Gegenstandswert erhöht worden? Das muss natürlich jetzt auch recht schnell abgerechnet werden, damit die Mandanten ihre Unterlagen zurück bekommen... Ich soll einfach bei einer 2300 VV RVG bleiben, aber ich brauche diesen Auffangwert... :oops:

Danke schon mal für Eure Hinweise!

LG, Julia
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Tigerle
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#2

19.09.2013, 12:37

Also wenn du den Auffangstreitwert gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 meinst, der wurde von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR erhöht.
neravana
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#3

19.09.2013, 12:42

Das klingt zumindest schon mal logisch :) Ich wusel hier grad panisch bei § 35 RVG rum, aber da finde ich nichts entsprechendes. § 23 RVG klingt gut. Vielen Dank für die Info! Ich nehme an, die neuen Werte bekomme ich nur aus einem aktuellen RVG oder kann ich das auch im Internet nachschlagen? Ansonsten muss ich dringend mal Chef anhauen und neue Literatur anfordern :)

:thx
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#4

19.09.2013, 12:53

schau mal hier:

http://www.rvg-news.de/neue-gebuehrentabelle-rvg-2013/" target="blank

Aber Ihr habt doch RA-Micro da müssen doch die neuen Werte auch drin sein.
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Adora Belle
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#5

19.09.2013, 13:17

neravana hat geschrieben:Ich nehme an, die neuen Werte bekomme ich nur aus einem aktuellen RVG oder kann ich das auch im Internet nachschlagen?
Also das Internet ist ja ziemlich allwissend, da findet man sowohl die alte als auch die reformierte Fassung des RVG.

Der jeweils aktuelle Gesetzestext steht zum Beispiel bei dejure.org oder bei gesetze-im-internet.de. Für eine Synopse alt/neu empfehle ich Buzer.
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