Gegenstandswert Feststellungsklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#1

18.09.2013, 11:51

Hallo Ihr Lieben,

wie hoch ist der Streitwert bei einer Feststellungsklage (Wert: EUR 700,00 der Sache)? Ich denke irgendwie 10 oder 20 % vom Wert der Sache, weiß aber nicht mehr genau. Und gibt es einen allgemeinen Streitwert für Folgeschäden, die man nicht beziffern kann z. B. nach einem Umfall bleiben Schäden die aber noch nicht genau beziffert oder beschrieben werden können.

Danke für die Hilfe

Gruß Nala
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

18.09.2013, 18:11

Ich würde für die Feststellung 20-25 % des Wertes der Sache nehmen und für Folgeschäden nochmal so viel.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Antworten