Hallöchen,
kurze - vielleicht auch etwas doofe - Frage:
Ich sitze gerade vor einer Abrechnung im Arbeitsrecht. Wir haben unsere Mandantin außergerichtlich gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber vertreten.
Wir haben diesen aufgefordert, den noch ausstehenden Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe von 886,15 € (8 Urlaubstage) und die offenen Überstundenvergütung in Höhe von 138,50 € (10 Überstunden), mithin 1.024,65 €, zu zahlen. Der eigentliche Bruttomonatslohn beträgt 2.400,00 € brutto.
Soooooo jetzt meine Frage
Die Gegenseite hat gezahlt, ich soll abrechnen und steht aufm Schlauch
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Abrechnung Urlaubsabgeltung/Überstundenvergütung
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Woran hapert es? Fragst Du Dich, welchen Gegenstandswert du zugrunde legen musst? Oder welche Gebühr angefallen ist?
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- Forenfachkraft
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Ich scheiter am GW
Urlaubsabgeltung doch eigentlich 1 Monatsbruttogehalt oder?
Also Nr. 2300 VV bei 2.400 €.
Aber was mit den Überstunden?
Urlaubsabgeltung doch eigentlich 1 Monatsbruttogehalt oder?
Also Nr. 2300 VV bei 2.400 €.
Aber was mit den Überstunden?
- Anahid
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Na Gegenstandswert sind jeweils die Zahlbeträge. Also beträgt Dein Gegenstandswert 1.024,65 €.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ohh. Na da lag ich aber voll daneben
Vielen Dank Anahid
Vielen Dank Anahid