Abrechnung Urlaubsabgeltung/Überstundenvergütung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rosemarie88
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#1

17.09.2013, 14:58

Hallöchen,

kurze - vielleicht auch etwas doofe :D - Frage:

Ich sitze gerade vor einer Abrechnung im Arbeitsrecht. Wir haben unsere Mandantin außergerichtlich gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber vertreten.

Wir haben diesen aufgefordert, den noch ausstehenden Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe von 886,15 € (8 Urlaubstage) und die offenen Überstundenvergütung in Höhe von 138,50 € (10 Überstunden), mithin 1.024,65 €, zu zahlen. Der eigentliche Bruttomonatslohn beträgt 2.400,00 € brutto.

Soooooo jetzt meine Frage :shock:

Die Gegenseite hat gezahlt, ich soll abrechnen und steht aufm Schlauch :oops: :oops:

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :roll:

:thx :thx
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Adora Belle
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#2

17.09.2013, 14:59

Woran hapert es? Fragst Du Dich, welchen Gegenstandswert du zugrunde legen musst? Oder welche Gebühr angefallen ist?
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Anahid
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#3

17.09.2013, 15:00

Was würde Dir denn als Abrechnung vorschweben? Irgendeine Idee?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rosemarie88
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#4

17.09.2013, 15:01

Ich scheiter am GW :D

Urlaubsabgeltung doch eigentlich 1 Monatsbruttogehalt oder?

Also Nr. 2300 VV bei 2.400 €.

Aber was mit den Überstunden? :?
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Anahid
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#5

17.09.2013, 15:05

Na Gegenstandswert sind jeweils die Zahlbeträge. Also beträgt Dein Gegenstandswert 1.024,65 €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rosemarie88
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#6

17.09.2013, 15:09

Ohh. Na da lag ich aber voll daneben :roll:

Vielen Dank Anahid :wink:
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