Kostenfestsetzung nach § 11 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
Kennt alle Akten auswendig
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#1

17.09.2013, 10:03

Hallo Zusammen,

wir vertreten einen Mandanten nennen wir ihn Herrn Müller, der vom Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss § 11 RVG bekommt, wonach RA Unbkannt aus einem Verfahren Meier ./. Müller die Kostenfestsetzung gegen seinen angeblichen Ex Mandanten vom Gericht festgesetzt wird.

Gegen diesen Beschluss ist ja die sofortige Beschwerde möglich.

Kann ich die sofortige Beschwerde ohne Begründung fristwahrend einlegen und die Begründung nach Akteneinsicht nachreichen?
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#2

17.09.2013, 10:09

Ja.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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