Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Danni40
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 49
- Registriert: 17.08.2011, 11:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
17.09.2013, 09:29
Hallo ihr Lieben,
benötige mal Eure Hilfe - bin leider für das Kostenprogramm dank einer Kollegin gesperrt. Benötige aber nun die genaue Gebührenhöhe für ein Aufforderungsschreiben 1,3 Gebühr Nr. 2300 nach einem Wert von 2.763,41 EUR.
Vielen Dank schon einmal !
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#2
17.09.2013, 09:42
261,30 €
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
#3
17.09.2013, 10:19
Gebührentabellen gibt es auch im Internet. Google hilft bestimmt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
Danni40
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 49
- Registriert: 17.08.2011, 11:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#4
17.09.2013, 11:55
Vielen Dank - habs auch schon bei Google gefunden