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Verwaltungsstreitsache

Verfasst: 12.09.2013, 07:05
von fonode
Hallo,

der Beklagte hat die Festsetzung außergerichtlicher Kosten beantragt.

Es wird gebeten sich zur gegnerischen Kostenberechnung zu äußern. Es wird eine Abschrift erbeten.
Die Abschrift des Kostenfestsetzungsantrages besagt einen Gesamtbetrag von 4xx,xx € (bestehend aus Verfahrungsgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG und Post/Telefkommunikation Nr 7002 VV RVG).

Nun zur Frage. Es wird ferne beantragt
- die weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzufügen
- dem Antragsstreller zu unseren Händen eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen
- beim mehreren Erstattungsschuldnern deren gesamtschuldnerische Haftung auszusprehcen
- die Verzinsung des festgesetzten Betrages mit 5 Prozentpuinkten dem jeweiligen Basiszinssatz festzusetzen (§104 I 2 ZPO).

Was ist mit den 4 Punkten gemeint? Kann mir das einer weitgehend erläutern? Was muss der Kläger nun tun?

Re: Verwaltungsstreitsache

Verfasst: 12.09.2013, 07:12
von Soenny
Hört sich nach Rechtsberatung an. Ist das eine private Frage und welchen Bezug hast du zu unserer Berufsgruppe? Bitte weitere Infos per PN ;)

Zunächst :closed