Verwaltungsstreitsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Gesperrt
fonode
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 12.09.2013, 06:58
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

12.09.2013, 07:05

Hallo,

der Beklagte hat die Festsetzung außergerichtlicher Kosten beantragt.

Es wird gebeten sich zur gegnerischen Kostenberechnung zu äußern. Es wird eine Abschrift erbeten.
Die Abschrift des Kostenfestsetzungsantrages besagt einen Gesamtbetrag von 4xx,xx € (bestehend aus Verfahrungsgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG und Post/Telefkommunikation Nr 7002 VV RVG).

Nun zur Frage. Es wird ferne beantragt
- die weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzufügen
- dem Antragsstreller zu unseren Händen eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen
- beim mehreren Erstattungsschuldnern deren gesamtschuldnerische Haftung auszusprehcen
- die Verzinsung des festgesetzten Betrages mit 5 Prozentpuinkten dem jeweiligen Basiszinssatz festzusetzen (§104 I 2 ZPO).

Was ist mit den 4 Punkten gemeint? Kann mir das einer weitgehend erläutern? Was muss der Kläger nun tun?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

12.09.2013, 07:12

Hört sich nach Rechtsberatung an. Ist das eine private Frage und welchen Bezug hast du zu unserer Berufsgruppe? Bitte weitere Infos per PN ;)

Zunächst :closed
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Gesperrt